In Görlitz ist die Diskussion über gefährliche Hunde und die damit verbundenen Regelungen in den letzten Wochen intensiver geworden. Vor allem ein muskulöser Hund, der häufig am Netto-Markt in Reichenbach angebunden ist, hat die Bürger beunruhigt. Der Hund, der möglicherweise ein Bullterrier oder ein Bullterrier-Mix ist, wird oft ohne Maulkorb gesehen, was bei Passanten Besorgnis auslöst.
Der stellvertretende Bürgermeister Lutz Steglich berichtet, dass dieser Hund auch erschreckende Momente für eine Frau und ihr Kind verursacht hat, die das Gebell als bedrohlich empfanden. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde das Thema angesprochen, allerdings ist unklar, ob der Hundehalter vom Ordnungsamt auf die Maulkorbpflicht hingewiesen wurde.
Regelungen zur Maulkorbpflicht und Hundesteuer
Bürgermeisterin Carina Dittrich erklärt, dass es spezifische Maulkorbpflichten nur für bestimmte Rassen gebe, jedoch meist nur für reinrassige und zertifizierte Tiere. Die vielen Mischlinge, die in der Region leben, müssen in der Regel keinen Maulkorb tragen. Dennoch sind in der Hundesteuersatzung konkrete Rassen wie Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull aufgelistet, deren Halter deutlich höhere Steuern zahlen müssen. Die jährliche Steuer für diese Rassen beträgt satte 500 Euro – theoretisch jedenfalls, da die genaue Anzahl der als gefährlich eingestuften Hunde in Reichenbach unbekannt bleibt.
Im ländlichen Raum ist das Ordnungsamt auf Nachbarschaftsinformationen angewiesen, um etwaige Probleme zu klären. Die Bürgermeisterin berichtet, dass es in diesem Jahr bisher nur fünf Meldungen bezüglich gefährlicher Hunde gegeben hat. Ursprünglich sollte dem Stadtrat eine genaue Liste der gefährlichen Hunde vorgestellt werden, was jedoch ausgeblieben ist.
Stattdessen wurde während der letzten Sitzung hauptsächlich über die Hundesteuer beraten. Die Steuer für gefährliche Hunderassen bleibt unverändert, doch die Gebühren für alle anderen Hundehalter steigen ab 2025. Dies folgt auf eine Erhöhung im Jahr 2023, die bereits von 36 Euro auf 52 Euro angehoben wurde. Ab dem kommenden Jahr müssen Hundehalter nun mit 72 Euro für ihren Ersthund rechnen, was für viele eine spürbare finanzielle Belastung bedeutet.
Die Stadt Reichenbach erhofft sich durch diese Anpassung jährliche Mehreinnahmen von etwa 7.400 Euro. Im Vorjahr betrugen die Einnahmen aus der Hundesteuer 20.900 Euro, was das Rathaus als Möglichkeit zur Verbesserung des klammen Haushalts sieht. Die genaue Anzahl der Hunde und insbesondere der als gefährlich eingestuften bleibt allerdings unklar, da Hunde wie Blindenführhunde von der Steuer befreit sind.
In den nächsten Monaten wird es spannend zu beobachten sein, wie sich die Situation um die Hundehaltung in Reichenbach weiterentwickelt. Die Regelungen und deren Umsetzung stehen im Mittelpunkt der Diskussion, und die Unsicherheit über die genaue Handhabung der Maulkorbpflicht bleibt bestehen. Besorgte Bürger und Hundebesitzer werden auch weiterhin auf dem Laufenden bleiben müssen, um zu verstehen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen sich auswirken und ob ihre Sorgen Gehör finden.
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