Ein dramatisches juristisches Nachspiel für Bauern im Allgäu nach einer unangemeldeten Protestaktion! Vor dem Kemptener Amtsgericht wurden die ersten Urteile gefällt, und die Strafen sind schockierend. Ein 59-jähriger Landwirt aus dem Kreis Weilheim-Schongau wurde wegen Nötigung in 15 Fällen verurteilt und muss nun 60 Tagessätze á 30 Euro zahlen. Der Mann zeigte sich reuig und entschuldigte sich für sein Verhalten.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Landwirt zur Last gelegt, am 4. Februar während der Protestaktion vor dem Allgäuer Zeitungsverlag in Kempten mit mindestens vier weiteren Teilnehmern die Zufahrten mit Traktoren blockiert zu haben. Dies geschah zwischen 22.30 und 23.50 Uhr und führte dazu, dass 15 Fahrer von Speditionen das Gelände nicht verlassen konnten, was die Zeitungszustellung erheblich verzögerte. Die Protestaktion, an der über 400 Personen mit rund 175 Traktoren teilnahmen, war eine Antwort auf die als „einseitig und regierungsfreundlich“ empfundene Berichterstattung der Zeitung über die Einsparpläne der Bundesregierung.
Einladung zum Dialog statt Anzeige
Der Allgäuer Zeitungsverlag entschied sich, keine Anzeige gegen die Bauern zu erstatten, sondern lud sie zu einem konstruktiven Gespräch ein. Währenddessen hat die Polizei die Ermittlungen von Amts wegen vorangetrieben. Der 59-Jährige legte gegen einen Strafbefehl über 60 Tagessätze á 80 Euro Einspruch ein, was seine Anwältin als „viel zu hoch“ bezeichnete, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage ihres Mandanten.
In der Hauptverhandlung äußerte der Landwirt über seine Verteidigerin, dass ihm die Nötigung nicht bewusst war und er bedauert, was geschehen ist. Richter Sebastian Kühn entschied, den Tagessatz auf 30 Euro festzulegen, lobte jedoch die „großzügige Betrachtung der Situation“. Sein Smartphone, das als Tatmittel diente, bleibt eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem sind zwei weitere Verfahren wegen Nötigung im Zusammenhang mit der Protestaktion am Kemptener Amtsgericht anhängig. In Kaufbeuren wurde eine 20-jährige Landwirtin zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 55 Euro verurteilt, nachdem sie ein Geständnis abgelegt hatte.