Ein schockierender Vorfall, der aus einer feucht-fröhlichen Geburtstagsfeier resultierte, beschäftigt nun das Starnberger Amtsgericht. Im März des letzten Jahres fand in einer Herrschinger Wohnung eine Feier unter Arbeitskollegen statt, die mit einem Vorwurf der Vergewaltigung endete. Ein 48-jähriger Manager wird beschuldigt, sich während der Feier an einer schlafenden Kollegin vergangen zu haben, die angetrunken auf dem Sofa eingeschlafen war. Laut Anklage soll der Angeklagte die Gelegenheit ausgenutzt haben, um die Frau unter einer Decke zu berühren und in sie einzudringen.
Der Angeklagte, der die Vorwürfe vehement bestreitet, beteuert: „Ich habe noch nie eine Frau belästigt und bin ein anständiger Christ.“ Er schilderte, dass er sich lediglich neben die schlafende Frau gesetzt und sie mit einer Decke zugedeckt habe, da die Balkontür offen war. In seinem Plädoyer äußerte er, dass er in seiner Firma jahrelang gemobbt wurde und dass es ihm eine Lehre gewesen sei, dass „Arbeitskollegen nicht deine Freunde sind“. Die Situation eskalierte jedoch, als die Kriminalpolizei von den Aussagen des mutmaßlichen Opfers hörte, die von einem „Schockstarre“ berichtete, in der sie sich nicht mehr rühren konnte.
Beweise und Zeugen
Die Aussagen einer Kripobeamtin stützen die Schilderungen des Opfers, das nach dem Vorfall Schmerzen im Analbereich verspürte und schließlich zur Polizei ging. Auch der Freund des Opfers, der stark alkoholisiert war, konnte keine relevanten Informationen beitragen, bestätigte jedoch, dass das Verhältnis zum Angeklagten gut war und es keinen Komplott gab. Ein weiterer Kollege, der die Feier besuchte, bemerkte die „ungewöhnliche“ Situation, als er den Angeklagten neben der schlafenden Frau sah, jedoch keine Bewegungen wahrnahm.
Der Prozess wird weiterhin mit Spannung verfolgt, während der Angeklagte sich für eine „blöde Geste“ entschuldigte, als er einen anderen Partygast fragte, ob dieser an seinem Finger riechen wolle. Die juristischen Auseinandersetzungen um diesen Vorfall zeigen, wie schnell eine Feier in ein dramatisches Geschehen umschlagen kann. Die nächste Verhandlung steht bereits bevor, und die Öffentlichkeit wartet gespannt auf die weiteren Entwicklungen in diesem aufsehenerregenden Fall.