Ein erschütternder Fall von Vernachlässigung hat in Schweinfurt für Aufsehen gesorgt: Ein 16-jähriges Mädchen starb an Unterernährung, und die Eltern wurden schuldig gesprochen, doch das Gericht entschied, ihnen keine Strafe aufzuerlegen. Der 51-jährige Vater und die 48-jährige Mutter tragen bereits die schwere Last des Verlustes, was das Gericht als ausreichende Strafe ansah. Die Tragödie ereignete sich am 19. Dezember 2022, als das Mädchen an multiplem Organversagen verstarb, verursacht durch extreme Unterernährung. Ihr Leichnam wog nur noch 19 Kilogramm und wurde als „ein Skelett mit Haut und Knochen“ beschrieben.
Eltern unter Druck: Unzureichende medizinische Hilfe
Die Eltern, eine Erzieherin und ein technischer Angestellter, standen vor Gericht, weil sie es versäumt hatten, medizinische Hilfe für ihre stark untergewichtige Tochter zu suchen. Die Anklage umfasste schwerwiegende Vorwürfe wie Aussetzung und versuchten Totschlag. Während des Prozesses gaben die Eltern an, dass ihre Tochter aufgrund einer Angststörung nicht ins Krankenhaus wollte und sie nicht in der Lage waren, sie dazu zu drängen. Sie waren sich nicht bewusst, dass der Zustand ihrer Tochter lebensbedrohlich war.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Doch das Gericht entschied, dass die bereits erlittenen Folgen für die Eltern so schwer wiegen, dass eine zusätzliche Strafe nicht angemessen wäre. Die Richter beriefen sich auf einen Paragrafen des Strafgesetzbuches, der besagt, dass eine Strafe unterbleiben kann, wenn die Folgen der Tat für den Täter so gravierend sind, dass eine Bestrafung unangebracht erscheint. Die Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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