In einer schockierenden Wendung der Ereignisse wurde ein 53-jähriger Gärtner aus Hamburg verurteilt, weil er in einer nächtlichen Aktion einen Weihnachtsbaum auf dem Gelände einer Kindertagesstätte aufstellte. Der Gärtner, Geschäftsführer eines Gartenpflanzenanbieters, dachte, er würde den Kindern eine Freude machen, doch die Kita war alles andere als begeistert. Die Richterin des Amtsgerichts stellte klar: „Es gab ein Tor. Es ist nicht gewünscht, dass einfach jeder dieses Gelände betritt.“ Die Strafe? Eine saftige Geldbuße von 3.000 Euro!
Ein Baum, den niemand wollte
Die Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt hatte bereits zuvor entschieden, keinen Weihnachtsbaum aufzustellen, um die Religionsfreiheit der Kinder zu respektieren. Stattdessen gab es andere festliche Dekorationen wie Adventskalender und Wichtel. Der Gärtner war sich der Entscheidung bewusst, doch das hielt ihn nicht davon ab, den Baum und Geschenke heimlich aufzustellen. Die Kita reagierte prompt und erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Der Fall sorgte für Aufregung, als der Anwalt des Gärtners erklärte, dass sein Mandant lediglich eine gute Tat vollbracht habe. Er kritisierte, dass der Gärtner vor Gericht steht und argumentierte, dass das Tor nicht abgeschlossen war und kein Schild vorhanden war, das den Zutritt verbot. Vor dem Gericht erschienen Unterstützer des Gärtners in T-Shirts mit der Aufschrift „Kein Baum ist illegal“, während ein Mensch im Tannenbaumkostüm für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte. Der Gärtner selbst war in Gärtnerkleidung erschienen und zeigte sich unbeeindruckt von der rechtlichen Auseinandersetzung.