Im Neuburger Stadtteil Zell tut sich etwas auf dem Bau- und Planungssektor. Auf einem Grundstück, das bis vor kurzem von Verkaufsbuden und Anhängern belebt war, soll nun eine imposante Halle in Stahlbauweise errichtet werden. Mit einer Größe von 35 Metern mal 17,5 Metern ist dies ein klarer Schritt in Richtung einer besser organisierten Nutzung des Grundstücks. Zudem liegt eine Bauvoranfrage für ein kleines Einfamilienhaus auf dem angrenzenden Grundstück vor. Diese beiden Projekte erfreuen sich bereits der Zustimmung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses.
Ein wichtiger Punkt, der den Bauvorhaben zugutekommt, ist die mittlerweile wieder gelöste Grundbuch-Belastung aus dem Jahr 1968. Bei der damals stattgefundenen Umsiedlung von Alt-Zell wurden verschiedene Bebauungsverbote ins Grundbuch eingetragen, die es jetzt zu überwinden galt. Die Bauwerber können nun erfreut feststellen, dass es gelungen ist, diese Hindernisse zu beseitigen. Die Verwaltung hat dazu bereits Rückfragen bei der Bundeswehr gestellt, die keine Einwände gegen die geplanten Bauvorhaben geäußert hat.
Notwendigkeit einer Bauleitplanung
Während die neuen Gebäude in Planung sind, denkt Ortssprecher und Stadtrat Roland Habermeier (CSU) über die Gesamtentwicklung in Alt-Zell nach. Er äußert den Wunsch, die Situation vor Ort zu überdenken und eventuell eine umfassende Bauleitplanung zu initiieren. Die Stadtverwaltung zeigt sich grundsätzlich ebenfalls offen für solch einen Plan, möchte jedoch zunächst die genauen Informationen über die Grundstücke und deren Möglichkeiten in Bezug auf die Bebauung einholen.
Es bleibt abzuwarten, wie viele Grundstücke ebenfalls von der Befreiung von der Grundbuch-Belastung profitieren können. Ein Bebauungsplan, der nicht in jedem Fall die Möglichkeit einer Bebauung zulässt, erscheint wenig sinnvoll. Diese Überlegungen könnten langfristig dazu beitragen, die Nutzung der Flächen effektiver zu gestalten und den Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden.
Ein weiteres Bauprojekt, das bereits genehmigt wurde, ist der Neubau einer landwirtschaftlichen Hofstelle am Rieder Berg. Dieser soll den bestehenden, stark veralteten Altbestand ersetzen. Die Genehmigung unterstreicht das Bestreben der Stadt, bestehende Strukturen zu modernisieren und den Anforderungen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen.
Überarbeitung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet
Ein weiteres Thema, das die Sitzung des Ausschusses beschäftigte, ist die Überarbeitung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet am Schleifmühlweg. Hier war es notwendig geworden, den Plan aus formellen Gründen zu überarbeiten, da sich die Rechtsvorschriften seit der ursprünglichen Rechtsgültigkeit im Jahr 2016 geändert hatten. Ein wichtiger Aspekt, der jetzt in den überarbeiteten Plan integriert werden muss, sind die ökologischen Ausgleichsflächen, die nun detaillierter dargestellt werden müssen. Dieser Prozess kommt nun in die öffentliche Auslegung, sodass die Bürger und Interessierten die Möglichkeit haben, Einblick zu nehmen und eventuell Stellung zu beziehen.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass Neuburg weiterhin an einer zukunftsgerichteten Planung interessiert ist und sowohl in Wohn- als auch in Gewerbebau investiert wird. Es bleibt spannend, wie sich diese Projekte auf die Gemeinde und ihre Bewohner auswirken werden, auch wenn die genaue Umsetzung und finale Genehmigung noch ausstehen.