München

Schleuser-Bande vor Gericht: 10 Jahre Haft nach tödlichem Unglück

Schockierender Todesfall: Ein Schleuser aus einer kriminellen Bande wurde vom Landgericht München I zu zehn Jahren Haft verurteilt, nachdem bei einem riskanten Flüchtlingstransport ein 10-jähriges Mädchen ums Leben kam – die Tragödie geschah im Mai 2022 während einer illegalen Aktion über die Balkanroute!

In einem aufsehenerregenden Fall hat das Landgericht München I einen Mitglied einer Schleuserbande zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Angeklagte, H., wurde für seine Rolle in der illegalen Einreise von Personen aus der Türkei über die sogenannte Balkanroute verantwortlich gemacht, wobei ein Mädchen tragisch zu Tode kam.

Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann stellte fest, dass der Angeklagte in einer führenden Position innerhalb dieser Bande agierte und bei den Geschleusten hohe Summen von bis zu 25.000 Euro pro Familie einnahm. Die Ermittlungen bezogen sich auf mehrere Fälle der Schleusung im Jahr 2022, bei denen insgesamt zwanzig Flüchtlinge, darunter Frauen und Kinder, betroffen waren.

Die Ereignisse um das Mädchen und die Folgeschäden

Die Situation eskalierte während eines speziell organisierten Transports, der die Geschleusten in einem LKW-Anhänger verbarg, der auf Güterwaggons transportiert wurde. Diese Methode zur Überführung war nicht nur riskant, sondern auch lebensgefährlich. Nach einer Reise von Verona nach München gab der Angeklagte ein Signal zum Aussteigen. In diesem Moment geschah das Unglück: Ein junger Mann, der dem Mädchen helfen wollte, berührte möglicherweise die unter Strom stehende Oberleitung und wurde von einem Stromschlag getroffen. Dies führte dazu, dass sowohl er als auch das Mädchen vom Anhänger stürzten.

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Das Mädchen, dessen Verletzungen äußerst schwer waren, verstarb wenige Tage nach dem Vorfall. Für den Mann, der mit dem Mädchen verbunden war, endete das Unglück mit schwersten Verletzungen, zahlreichen Operationen und einer Querschnittslähmung.

Urteil und rechtliche Konsequenzen

Im Verlauf des Prozesses blieb der Angeklagte zögerlich und äußerte sich nicht zur Anklage. Anfänglich behauptete er, lediglich als Dolmetscher tätig gewesen zu sein, was das Gericht jedoch als Schutzbehauptung wertete. Sämtliche Beweise, inklusive Auswertungen seines Handys, deuteten darauf hin, dass er eine zentrale Rolle innerhalb der kriminellen Organisation spielte. Zwei Zeugen, die für die Bande tätig waren, identifizierten ihn sofort als Auftraggeber.

Die Kammer befand H. aufgrund von Schleusung mit Todesfolge sowie schwerer Körperverletzung für schuldig und verwies auf die bekannten Gefahren während der Transporte. Das Gericht hob hervor, dass er die Verantwortung für die Folgen seines Handelns trage und Verletzungen billigend in Kauf nahm. In der Strafzumessung wurde berücksichtigt, dass er durch die Schleusungen ein hohes Einkommen generiert hat.

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Gerichtsurteile, wie das gegen H., sind von großer Bedeutung, da sie nicht nur die Verantwortlichkeit der Akteure klären, sondern auch ein Zeichen gegen illegale Migration und das organisierte Verbrechen setzen. Die angeordnete Fortdauer der Untersuchungshaft deutet darauf hin, dass das Urteil möglicherweise noch nicht endgültig ist. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Für weiterführende Informationen zu diesem Fall und den rechtlichen Hintergründen, schauen Sie bitte hier nach.

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