In Sachsen sorgt die vom Bundestag beschlossene Krankenhausreform für große Besorgnis unter den Verantwortlichen der Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS). Geschäftsführer Friedrich München äußerte scharfe Kritik an dem neuen Gesetz. Seiner Meinung nach würde diese Reform dazu führen, dass viele Kliniken in Sachsen ab 2027 nicht mehr in der Lage sein werden, wichtige medizinische Leistungen anzubieten, weil die Bezahlung für diese Leistungen nicht mehr gewährleistet ist. Dies könnte vor allem für kleinere Krankenhäuser katastrophale finanzielle Folgen haben und zu Insolvenzen sowie weiteren Versorgungsproblemen im Freistaat führen.
„Wir wollen eine Krankenhausreform, aber die Bedarfe in den ländlichen Regionen müssen berücksichtigt werden“, so München weiter. Er stellt die Frage in den Raum, ob das verabschiedete Gesetz den notwendigen Spielraum für Ausnahmefälle bietet, die für kleine, regional relevante Kliniken wichtig sind. Wie sich das Gesetz konkret auf die Kliniklandschaft in Sachsen auswirkt, wird erst nach einer umfassenden Analyse deutlich, die Ende November erwartet wird.
Strenge Vorgaben für kleine Kliniken
Ein besonderes Problem sieht München in den neuen Regelungen zu den Leistungsgruppen. Für die Bezahlung bestimmter Eingriffe müssen künftig nicht nur Mindestfallzahlen und Qualitätsvorgaben erfüllt werden, sondern auch die Ausstattung der Kliniken spielt eine entscheidende Rolle. Diese einfach gehaltenen Vorgaben verleiten dazu, dass vor allem kleinere Häuser Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen zu erfüllen. Beispielsweise könnte dies in der Endoprothetik der Fall sein.
„Patienten, die in einer bestimmten Klinik keine benötigte Leistung mehr erhalten, können oft nicht einfach in ein umliegendes Krankenhaus wechseln, da die dortigen Kapazitäten möglicherweise ebenfalls begrenzt sind“, erläutert München und kritisiert die strikten Rahmenbedingungen. Die neue Vorhaltefinanzierung, die besagt, dass Kliniken künftig nur zu 40 Prozent über Fallpauschalen finanziert werden, sieht München als problematisch an. Diese Regelung könnte dazu führen, dass Kliniken durch falsche Anreize geneigt sind, weniger Leistungen anzubieten.
Das Hauptproblem der Krankenhausreform bleibt jedoch die unzureichende Finanzierung. „Wir gehen mit unterfinanzierten Krankenhäusern in die Reform“, erklärt München. Dies betrifft insbesondere die ungenügende Berücksichtigung von Kostensteigerungen aufgrund von Inflation sowie den anhaltenden Anstieg der Tarifgehälter. Auch die Finanzierung des Übergangs bis zur vollständigen Umsetzung der Reform ist unklar. München warnt, dass einige Häuser möglicherweise die Reform gar nicht mehr erleben werden.
„So wird das nicht funktionieren“, zeigt sich der Geschäftsführer besorgt. Die Entwicklung im Gesundheitswesen Sachsens bleibt abzuwarten. Die kommenden Monate könnten entscheidend werden, um festzustellen, ob die Reform den beabsichtigten Zweck erfüllt oder ob tatsächlich die Existenz kleinerer Kliniken gefährdet ist.