Im Gerichtsgebäude von Victoriaville hat die Richterin Dominique Slater von der Cour du Québec am Dienstag die Argumente in einem besonders brisanten Fall gehört. Es geht um Martin Aubé, den Angeklagten eines Brandstiftungsdelikts, der nun vor der Wahl steht, ob er eine Gefängnisstrafe absitzen oder seine Strafe in der Gemeinschaft verbringen soll.
Die Entscheidung der Richterin wird am Mittwoch, den 9. Oktober, in den Nachmittagsstunden erwartet. Der Brand selbst ereignete sich am 25. Februar 2022 gegen 23:30 Uhr in einem Wohnhaus mit sechs Wohnungen an der Jolicoeur-Straße. Laut dem Anwalt von Aubé, Me Jean-Riel Naud, wurde das Feuer an zwei Stellen mit Streichhölzern gelegt, bevor der Angeklagte den Ort des Geschehens verließ.
Die Hintergründe des Vorfalls
Die Geschehnisse setzte Martin Aubé in Bewegung, indem er an einer Fahrradstrecke das Feuer beobachten wollte, während die Feuerwehr eingreift. In seiner Befragung gab er zu, dass er sich zu diesem Zeitpunkt in einer äußerst belastenden finanziellen Lage befand, die seine psychische Gesundheit stark beeinträchtigte. „Ich wollte einfach nur alles beenden. Ich verstehe nicht, wie es dazu kam“, schilderte er seine Gedanken an diesem verhängnisvollen Abend.
Nach seiner Festnahme suchte der fast 40-Jährige medizinische Hilfe und nahm an einer Selbsthilfegruppe für Menschen mit Angststörungen teil. Diese Schritte haben ihm geholfen, den Kontakt zu seiner Familie wiederherzustellen, was für ihn eine positive Veränderung darstellt. Aubé plant, seine Ausbildung in der Tischlerei abzuschließen, nachdem er zuvor in einem Bereich der Möbelveredelung ausgebildet wurde.
Die Argumentation vor Gericht
In der Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft eine drakonische Strafe von 15 Monaten Gefängnis. Im Gegensatz dazu argumentierte Aubés Anwalt, dass eine solche Strafe zu Unrecht hart wäre und vielmehr in der Gemeinschaft verbüßt werden sollte. „Mein Mandant befindet sich seit seiner Festnahme auf dem Weg der Besserung. Er hat sich seiner Familie angenähert und ist von weiteren Straftaten abgesehen“, betonte Me Naud.
Die Perspektive der Staatsanwaltschaft war jedoch eine andere. Sie hob hervor, dass Brandstiftungen, die bewohntes Eigentum gefährden, als schwerwiegender angesehen werden, da sie das Potenzial haben, Leben in Gefahr zu bringen. „Der Angeklagte hat Menschenleben gefährdet. Dies ist ein erhebliches Verschulden“, sagte Me Michel Verville, der die Argumente der Staatsanwaltschaft vorbrachte. Er plädierte für eine strenge Strafe, die sowohl Gefängniszeit als auch eine zweijährige Bewährungszeit inkludieren sollte.
Aubé äußerte in seinen Erklärungen Reue und bedauert die potenziellen Auswirkungen seines Handelns auf Nachbarn und die Gemeinschaft. „Es tut mir leid. Ich hätte Menschen verletzen oder sogar töten können“, erklärte er emotional, während er sich zu seiner Verantwortung bekannt.
Die Entscheidung der Richterin wird für viele im Gericht sowie in der Gemeinschaft von Bedeutung sein, da sie einen präzedenzlosen Fall innerhalb der Justiz darstellen könnte. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion um Strafen und rehabilitative Maßnahmen in Zukunft weitergeht, insbesondere im Kontext von psychischen Erkrankungen und deren Einfluss auf Straftaten.
Mehr Details zu diesem Thema sind laut einem Artikel auf www.lanouvelle.net verfügbar.
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