Die bayerischen Staatsforsten (BaySF) haben die Regeln für die Vergabe von Zuschlägen für Windkraftanlagen gelockert! Ab sofort verzichten sie in bestimmten Fällen auf das aufwendige bürokratische Auswahlverfahren. Ein Sprecher der Staatsforsten enthüllte: „Das ist möglich, wenn geeignete Staatswaldflächen klein sind oder unpassend geformt, sodass sie nicht für ein eigenständiges Windprojekt genutzt werden können.“ Dies betrifft zum Beispiel Fälle, in denen nur wenige Windkraftanlagen auf angrenzenden Staatswaldflächen errichtet werden könnten, während ein Windpark auf Fremdgrund geplant ist.
Viele Herausforderungen! Manchmal erweist sich das herkömmliche Auswahlverfahren als wenig hilfreich. Über bestehende Windparks auf Staatsforstlanden könnte nur eine geringe Erweiterung erfolgen, was die Durchführung eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens überflüssig macht. Stattdessen können Verträge direkt mit den Entwicklern zu marktüblichen Konditionen verhandelt werden. Doch Vorsicht: Jede solche Ausnahme muss gründlich geprüft und rechtlich bewertet werden! Der Sprecher betonte auch: „Wir haben derzeit fünf Ausnahmefälle im Blick.“ Diese machen im Vergleich zu den regulären Verfahren einen kleinen Teil aus.
Positive Reaktionen und Bedenken
Der energiepolitische Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag, Martin Stümpfig, zeigte sich erfreut über diese Veränderungen. Er glaubt, dass viele Kommunen von dieser neuen Praxis profitieren können. Ein Beispiel dafür ist die Gemeinde Leutershausen im Landkreis Ansbach, wo Vorrangflächen teilweise im Besitz der Staatsforsten sind. Dadurch wird das Verfahren enorm vereinfacht und ermöglicht den Kommunen, ihre Projekte nach ihren Vorstellungen umzusetzen.
Aber nicht alles ist rosig! Stümpfig warnte vor potenziell überzogenen Pachtforderungen der Staatsforsten. „Wenn die Pachtforderungen zu hoch ausfallen, könnte das Projekt scheitern! Wir hoffen, dass die Staatsforsten sich auch mit einem fairen Preis zufrieden geben.“ Erst im Jahr 2023 wurde ein neues Vergabeverfahren eingeführt, das ein umfangreiches Ausschreibungsverfahren für windkraftgeeignete Gebiete vorsieht, wobei kommunale Anträge oft gegenüber finanziell starken Investoren benachteiligt sind. Daher bleibt abzuwarten, wie sich diese neuen Ausnahmen auf die zukünftige Windkraftnutzung auswirken werden!