Am Donnerstag, dem neunten Verhandlungstag, stand der Fall um den tragischen Tod der 13-jährigen Sabine B. aus Wiesenfeld vor dem Landgericht Würzburg im Mittelpunkt. Die erste Große Strafkammer hörte die Aussage eines von insgesamt sieben Zeugen, der gut mit der Schwester des Angeklagten E. bekannt war. Der Zeuge berichtete von einem Vorfall aus der Kindheit, bei dem die Schwester dem Angeklagten offenbar vorgeworfen hatte, sie missbraucht zu haben. Unsere Leser erfahren mehr über die Geschehnisse, die sich vor vielen Jahren ereigneten.
Dabei beschrieb der Zeuge den Angeklagten als jemanden mit einem schwierigen Verhältnis zu Frauen. In seiner Aussage erklärte er, dass Mädchen nicht mit E. sprechen durften, weil er sichtbar verlegen wurde. Diese Aussagen werfen ein neues Licht auf das Persönlichkeitsbild des Angeklagten, der seit langem im Fokus der Ermittlungen steht. Der Zeuge kannte auch den inzwischen verstorbenen Hofbesitzer S., der nicht nur als Mentor für E. wahrgenommen wurde, sondern auch in einem sehr negativen Licht dargestellt wurde. Der Hofbesitzer kannte alle Beteiligten gut und war bekannt dafür, Frauen bei Feiern in unangemessener Weise zu belästigen.
Belastende Aussagen und Beweise
Interessant ist auch die Perspektive einer ehemaligen Freundin eines anderen in dieser Angelegenheit involvierten Jugendlichen, der ebenfalls in der Zeit um den Tod von Sabine B. ins Visier der Ermittler geriet. Diese Frau äußerte sich kritisch über die damaligen Ermittlungsmethoden – und hier wird es spannend: Ihr Freund, der 1994 freigesprochen wurde, hatte ein solides Alibi, was die damaligen Vorwürfe umso mysteriöser macht. Sie stellte in Frage, wieso ihr damaliger Freund angeklagt wurde, obwohl er als einziger Verdächtiger ein Alibi präsentierte. Diese Bemerkung mahnt zur Skepsis und lässt Raum für Spekulationen darüber, wie Prioritäten in kriminaltechnischen Untersuchungen gesetzt werden.
Die verbalen Angriffe auf den ungefähr sechs Jahre älteren Hofbesitzer, dessen Ruf nun ebenfalls beschädigt wird, verdeutlichen den emotionalen Druck, den die Frauen im Prozess empfinden. Die Zeugin stellte in ihrer Aussage klar, dass ihr damaliger Freund niemals etwas damit zu tun gehabt habe: „Ich lege die Hand ins Feuer für ihn.“ Sie berichtete von einem Gespräch, in dem er den Hofbesitzer beschuldigte und wütend sagte: „Ich würde doch nicht in den Knast gehen für so ein Arschloch.“
Während der Befragung durch den Verteidiger des Angeklagten, Hanjo Schrepfer, wurde die Atmosphäre im Gerichtssaal zunehmend angespannt. Auf die Worte der Zeugin, dass sie wisse, wer die entscheidenden Informationen über den Tattag hätte, verwies sie auf den Angeklagten, der ruhig und emotionslos neben ihr saß. Diese Bemerkung könnte nicht nur das Bild des Angeklagten negativ beeinflussen, sondern auch dessen Verteidigungsansatz gefährden.
Die Verhandlungen um den Tod der jungen Sabine B. werden weiterhin verfolgt und wir beobachten die aufregenden Entwicklungen des Falls aufmerksam. Es bleibt abzuwarten, was die nächsten Verhandlungstage mit sich bringen werden, und ob die rechtlichen Folgen tatsächlich angemessen sind, angesichts der belastenden Aussagen der Zeugen. Für weitere Details und die neuesten Informationen zu diesem Fall besuchen Sie www.main-echo.de.