Landsberg am Lech

Weihnachtsmärkte in Bayern: Generelles Waffen- und Messerverbot!

In Bayern wird es dieses Jahr auf den Weihnachtsmärkten ernst! Ein strenges Waffen- und Messerverbot tritt in Kraft, das die Sicherheit der festlichen Veranstaltungen gewährleisten soll. Diese Regelung ist das Ergebnis einer Änderung des Waffengesetzes, die am 31. Oktober in Kraft trat. Damit sind nicht nur Waffen, sondern auch Messer für alle Teilnehmer öffentlicher Veranstaltungen, einschließlich Volksfesten und Sportereignissen, verboten, wie das bayerische Innenministerium dem Evangelischen Pressedienst mitteilte.

Doch nicht alles ist so einfach! Das Waffengesetz sieht auch Ausnahmen vor – etwa für gewerbliche Aussteller von Messern oder für gastronomische Betriebe. Diese Ausnahmen könnten jedoch gefährlich sein, weshalb die bayerischen Kommunen nun die Möglichkeit haben, strengere lokale Verordnungen zu erlassen. Diese sollen gefährliche Gegenstände weiter einschränken, um Leben, Gesundheit und Sachgüter zu schützen. Die kommunalen Behörden haben die Freiheit zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese Regelungen anwenden wollen.

Verantwortung der Veranstalter

Die Sicherheit auf den Weihnachtsmärkten liegt in der Verantwortung der Veranstalter, die eng mit der Polizei und den zuständigen Behörden zusammenarbeiten müssen. Sie sind gefordert, ein passendes Sicherheitskonzept zu entwickeln, das auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt ist. Die strengen Maßnahmen zielen darauf ab, die festliche Stimmung nicht nur zu bewahren, sondern auch die Sicherheit aller Besucher zu garantieren. In einer Zeit, in der Sicherheit oberste Priorität hat, wird dieser Schritt von vielen als notwendig erachtet.

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Quelle/Referenz
sueddeutsche.de

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