In Deutschland steht eine wichtige Frist für Führerscheininhaber bevor. Laut der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zu einem bestimmten Datum in den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft insbesondere Personen, die ihren Führerschein vor mehr als zehn Jahren erhalten haben.
Aktuell sind insbesondere Fahrer, die zwischen 1971 und später geboren wurden, aufgefordert, ihre alten Führerscheine bis zum 19. Januar 2025 auszutauschen. Wer dies versäumt, verliert die Gültigkeit seines alten Dokuments und muss mit einem Verwarngeld rechnen, falls er weiterhin mit ihm fährt. Zusätzlich sind auch die Jahrgänge 1965 bis 1970 gefordert, die bereits überfällige Umtauschfristen haben. Ein sofortiger Umtausch wird dringend empfohlen, um mögliche Strafen zu vermeiden.
Wo kann der Umtausch beantragt werden?
Der Antrag auf den Umtausch muss bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Kulmbach eingereicht werden, das sich in der Konrad-Adenauer-Str. 5 in Kulmbach befindet. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig einzureichen, um Verzögerungen zu umgehen. Für die Antragstellung ist eine Terminvereinbarung notwendig, die ausschließlich telefonisch unter 09221/707-376 oder -371 vorgenommen werden kann. Glücklicherweise sind aktuell auch kurzfristige Termine möglich. Zudem besteht die Option, die Antragsunterlagen online herunterzuladen und per Post einzusenden. Dennoch ist es wichtig, die neue Fahrerlaubnis persönlich abzuholen.
Für den Umtausch sind einige Unterlagen erforderlich, darunter ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), der alte Führerschein sowie, falls dieser nicht vom Landratsamt Kulmbach ausgestellt wurde, eine Karteikartenabschrift von der zuständigen Behörde.
Was kostet der Umtausch und wie lange dauert er?
Der Umtausch selbst kostet 25,30 Euro. Liegen alle notwendigen Unterlagen vollständig vor, wird der Antrag in der Regel innerhalb von etwa vier Wochen bearbeitet. Die betroffenen Bürger werden rechtzeitig benachrichtigt, sobald ihr neuer Führerschein zur Abholung bereitsteht.
Es sollte auch erwähnt werden, dass die neuen Führerscheine eine Gültigkeit von 15 Jahren haben. Wer die vorgegebenen Fristen versäumt, wird bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarngeld bestraft – im Ausland können sogar strengere Strafen verhängt werden, je nach den dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Für weiterführende Informationen und Details über den Führerscheinumtausch lohnt sich ein Blick auf die Webseite des Landratsamts Kulmbach, wo umfassende Informationen und Updates zur Verfügung stehen. Verpassen Sie nicht die Fristen und sorgen Sie rechtzeitig für die notwendigen Schritte. Aktionen wie diese sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig für die Sicherheit im Straßenverkehr.
Für mehr Informationen darüber, wie der Prozess abläuft und was dabei zu beachten ist, lesen Sie den Artikel auf www.landkreis-kulmbach.de.
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