
Im Rahmen der Abstimmung zur „Hall of Shame“ der juristischen Ausbildung 2024 steht die Deutsche Rechtslandschaft erneut im Fokus. Wie JURios meldete, konnten Kandidat:innen im vergangenen Jahr auf alarmierende Missstände stoßen, darunter Prüfungen ohne Toilettenmöglichkeiten, verlorene Examensklausuren und wöchentliche Wiederholungen aufgrund organisatorischer Pannen. Studierende, vertreten durch zahlreiche Initiativen wie die Bundesfachschaft Jura und die Kampagne #iurserious, fordern nun umfassende Reformen, die über kosmetische Veränderungen hinausgehen. Der Abstimmungszeitraum läuft bis zum 31. Dezember, um die gravierendsten Vorfälle des Jahres 2024 zu küren. Die Ergebnisse, die die verantwortlichen Institutionen zur Rechenschaft ziehen sollen, werden in der ersten Januarwoche veröffentlicht.
Mit einem Blick auf die Modernisierung der Prüfungsabläufe hat das Landesjustizprüfungsamt Bayern bekannt gegeben, dass seit dem Prüfungstermin 2024/2 schriftliche Prüfungen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung freiwillig in elektronischer Form abgelegt werden können. Dies ist eine Reform, die durch Änderungen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) ermöglicht wurde, wie die Seite des Landesjustizprüfungsamts informiert. Diese Initiative könnte die Prüfungsabläufe erheblich vereinfachen, besonders in einer Zeit, in der digitale Lösungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Allerdings bleibt die Frage, ob solche Maßnahmen genug sind, um die tieferliegenden Probleme in der juristischen Ausbildung zu lösen, die in der Hall of Shame sichtbar werden.
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