Ingolstadt

Mordprozess um Doppelgängerin: Verteidigung scheitert erneut!

Ingolstadt ist Schauplatz eines schockierenden Mordprozesses, der die Nation in Atem hält! Die Verteidiger der beiden Angeklagten haben einen weiteren Versuch unternommen, das Verfahren auszusetzen, doch das Landgericht Ingolstadt wies diesen Antrag nach stundenlanger Beratung zurück. Die Anwälte argumentierten, sie müssten sich intensiv mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen. Stattdessen mussten sie sich mit weiteren Verzögerungen auseinandersetzen, während die Schlussvorträge der Verteidigung auf der Kippe stehen.

Im Zentrum dieses düsteren Falls steht eine 25-jährige Deutsch-Irakerin, die gemeinsam mit einem 26-jährigen Kosovaren eine 23-jährige Doppelgängerin aus Eppingen brutal mit 56 Messerstichen ermordet haben soll. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Angeklagte aufgrund von Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte und deshalb im Internet nach einer Doppelgängerin suchte, um ihren eigenen Tod zu inszenieren. Ein perfider Plan, der in einem blutigen Verbrechen endete!

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft fordert für beide Angeklagten lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was bedeutet, dass sie möglicherweise nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden können. Zudem könnte eine spätere Sicherungsverwahrung in Aussicht stehen. Doch die Verteidiger sind mit dem Verlauf des Verfahrens unzufrieden und kritisieren, dass der Vorsitzende Richter zu spät auf die Möglichkeit der Schuldschwere hingewiesen hat. Nach hitzigen Diskussionen zog die Strafkammer ihren Hinweis zur Sicherungsverwahrung zurück, was die Situation weiter anheizt.

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Die Verteidiger haben auch einen weiteren Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt, nachdem sie zuvor bereits mit einem Antrag gegen die gesamte Strafkammer gescheitert waren. Die Spannung in diesem Prozess ist greifbar, und die nächsten Verhandlungstage am Dienstag, dem 26.11., könnten entscheidend für das Schicksal der Angeklagten sein!

Quelle/Referenz
sueddeutsche.de

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