Eine alltägliche Küchenaktion führte am frühen Mittwochabend, dem 11. Dezember 2024, in Neuburg an der Donau zu einem dramatischen Feuerwehreinsatz. Eine 29-jährige Frau hatte eine Tiefkühlpizza im Backofen zubereitet und die Wohnung anschließend mit ihren Kindern verlassen. Was wie ein harmloser Abend begann, verwandelte sich schnell in eine aufregende Situation, als eine aufmerksame Nachbarin gegen 17:30 Uhr Rauch aus der Wohnung bemerkte und umgehend die Feuerwehr alarmierte. Wie der Ingolstadt Reporter berichtete, mussten die Einsatzkräfte gewaltsam die Tür zur verrauchten Wohnung öffnen, um eine mögliche Gefahr zu beseitigen.
Der Ofen ist unantastbar – Mietrechtliche Aspekte
Nach dem Eingreifen der Feuerwehr stellte sich heraus, dass es keinen nennenswerten Sachschaden gegeben hatte und glücklicherweise niemand verletzt wurde. Lediglich die Pizza war ungenießbar. Diese Situation wirft jedoch Fragen zu mietrechtlichen Aspekten auf, die über die unmittelbaren Geschehnisse hinausgehen. Laut Frag einen Anwalt ist der Ofen Bestandteil der Mietsache und somit mitvermietet, auch wenn dies nicht explizit im Mietvertrag festgehalten ist. Der Vermieter ist verpflichtet, den Ofen in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten, was im Fall der Beschädigung durch einen solchen Vorfall relevant wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen besagen, dass die Mieterin in diesem Fall kein Recht auf Mietminderung hat, solange kein wesentlicher Mangel besteht.
Diese Vorfälle verdeutlichen die Wichtigkeit einer klaren Kommunikation zwischen Mietern und Vermietern, insbesondere in Bezug auf Schäden und deren Behebung. Während der Ofen weiterhin Teil der Mieträumlichkeiten bleibt, ist es für die Beteiligten unerlässlich, ihre Pflichten zu erkennen und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen in Betracht zu ziehen.
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