Eins, zwei, drei – jetzt schnell sein! Schüler im Landkreis Günzburg müssen sich beeilen, wenn sie ihre Fahrtkosten für das Schuljahr 2023/2024 zurückfordern wollen! Die Frist drängt unerbittlich: Nur bis zum 31. Oktober 2024 können die Anträge eingereicht werden. Wer zu spät kommt, geht leer aus – das Landratsamt macht keine Ausnahmen und verweist auf die gesetzliche Ausschlussfrist.
Wo kann man die Anträge stellen? Das ist ganz einfach! Entweder in den Schulen selbst, beim Landratsamt Günzburg an der Kapuzinermauer 1 oder im LandkreisBürgerBüro. Die zuständige Stelle für die Schülerbeförderung sitzt bequem in Zimmer-Nr. 1.14. Bei Fragen hilft die Telefonhotline unter 08221/95-207 weiter. Wer lieber online stöbert, findet die Antragsformulare auch zum Herunterladen – einfach klicken und gleich ausfüllen!
So profitieren Schüler!
Die Rückerstattung für die Schulwegkosten kann eine große finanzielle Entlastung für Familien darstellen. Das rechtzeitige Einreichen der Anträge ist der Schlüssel, um die Erstattung sicher zu erhalten. Der Countdown läuft, also keine Zeit verlieren und gleich den Antrag ausfüllen!