Die bayerische Regierung hat die Schonzeiten für die Jagd in 85 Schutzwaldgebieten im oberbayerischen Alpenraum zwischen Garmisch-Partenkirchen und Berchtesgaden drastisch verkürzt. Diese Entscheidung, die am kommenden Montag in Kraft tritt, ist zunächst auf einen Zeitraum bis Ende Juli 2026 befristet. Ein Sprecher der Regierung erklärte, dass diese Maßnahme darauf abzielt, die Wälder vor übermäßigen Schäden durch das Abfressen von Rot-, Gams- und Rehwild zu schützen, ohne die Abschusszahlen der betroffenen Tierarten zu beeinflussen. In den rauen Bedingungen der alpine Wälder, die für die Stabilität von Hängen und die Verhinderung von Bodenerosion unerlässlich sind, wachsen junge Bäume nur schwer. Daher sind diese Schutzwälder von existenzieller Bedeutung für die umliegenden Siedlungen und Infrastruktur, wie WELT berichtete.
Im Zusammenhang mit dieser Verordnung gibt es jedoch auch Widerstand. Am Freitag, nur zwei Tage vor Ablauf der Jagdzeit auf die Gams, erließ die Oberbayerische Regierung eine neue Regelung, nach der die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) in bestimmten Bergwäldern weiterhin Gämsen abschießen dürfen. Christine Miller, Wildbiologin und Vorsitzende des Vereins Wildes Bayern, kündigte daraufhin an, gegen diese Entscheidung zu klagen, da ihrer Ansicht nach die Bezirksregierung damit gegen geltendes Recht verstoße. Die Klage wird voraussichtlich noch vor Weihnachten beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht, wie sueddeutsche.de berichtete. Diese Entscheidung steht im Kontext der Notwendigkeit, die Schutzwälder zu erhalten, die seit Jahren erhebliche Sanierungsmaßnahmen erforderten.
Die neuen Bestimmungen zur Jagd gelten insbesondere für Bergwälder, die eine schützenswerte Rolle spielen, indem sie Ortschaften und Verkehrswege vor Naturgefahren wie Lawinen und Muren schützen. Über 50 Prozent der bayerischen Bergwälder sind als Schutzwälder ausgewiesen, viele befinden sich in einem schlechten Zustand und wurden mit Millionenbeträgen saniert. Der Widerstand gegen die Aufhebung der Schonzeiten könnte auch größere rechtliche Folgen nach sich ziehen, da diese Regelung weitreichende Bedenken hinsichtlich des Naturschutzes aufwirft, insbesondere für bedrohte Vogelarten, die in denselben Lebensräumen wie die Gämsen leben.