Ein dramatisches Umdenken in der bayerischen Feuerwehrlandschaft steht bevor! Dietmar Reichert, ein 65-jähriger Feuerwehrmann aus Kahl, hat im September seinen aktiven Dienst beendet. „Wenn man etwas drei Viertel seines Lebens gemacht hat, muss man sich erst mal umgewöhnen“, sagt er und betont, dass er trotz seines Ruhestands fit ist und weiterhin für die Feuerwehr da sein möchte. Doch die Kahler Wehr vermisst seine Einsatzbereitschaft tagsüber!
Debatte um Altersgrenze für Feuerwehrleute
Im Bayerischen Landtag wird derzeit hitzig über die Altersgrenze für Feuerwehrleute diskutiert. Nach einer Erhöhung von 63 auf 65 Jahre im Jahr 2017 steht nun eine Anhebung auf 67 Jahre zur Debatte – das aktuelle Renteneintrittsalter! Frank Wissel, der Kreisbrandrat im Landkreis Aschaffenburg, ist klar pro Anhebung: „Warum koppeln wir die Grenze nicht an das Rentenalter?“, fragt er und spricht damit ein wichtiges Thema an, das die Bürokratie reduzieren könnte.
Doch nicht jeder ist mit dieser Lösung einverstanden. Martin Spilger, Kreisbrandrat im Landkreis Miltenberg, geht sogar noch weiter und fordert die völlige Aufhebung der Altersgrenze. „Die meisten hören schon jetzt freiwillig früher auf“, erklärt er und stellt fest, dass das Bild des betagten Feuerwehrmannes, der nicht aufhören kann, oft übertrieben ist. Wissel hingegen warnt davor, dass ohne Altersgrenze einige Feuerwehrleute über ihre körperlichen Grenzen hinausgehen könnten, was die Fürsorgepflicht der Kommandanten in Gefahr bringt.
Sebastian Mademann, Kommandant der Feuerwehr Lohr, plädiert dafür, verdiente Helfer mit 65 Jahren würdig in den Ruhestand zu verabschieden. „Wir müssen darüber sprechen, wie es im Fall der angekündigten Gesetzesänderung weitergeht“, sagt er und verweist auf die Notwendigkeit, die Feuerwehr auch in Zukunft mit ausreichend Personal zu versorgen. Die Lösung könnte in der Einführung von „Feuerwehrhelfern“ liegen, die den aktiven Dienst unterstützen, während Reichert weiterhin die Ausbildung von Kindern im Brandschutz übernimmt. Doch es fehlt an einer rechtlichen Grundlage, um solche Helfer zu versichern – ein Punkt, den Wissel eindringlich anmahnt!