Die Vorbereitungen für die Grundsteuerreform in Bayern nehmen Gestalt an, und das bedeutet für Grundstückseigentümer in Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach eine grundlegende Umstellung. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Hebesätze, die stark an den bisherigen Werten anknüpfen. Diese Entwicklung bringt sowohl neue Berechnungen als auch einige Unsicherheiten mit sich.
Nürnberg wird den Hebesatz auf 780 Prozent erhöhen, was eine erhebliche Steigerung im Vergleich zu den derzeitigen 555 Prozent darstellt. Erlangen plant eine Anhebung auf 625 Prozent, zuvor lag dieser bei 425 Prozent. Auch Fürth ist betroffen und plant eine Anpassung auf 660 Prozent, im Vergleich zu den bisherigen 555 Prozent. In Schwabach steht der genaue Hebesatz noch aus, jedoch wird eine leichte Erhöhung von derzeit 450 Prozent angestrebt. Diese Informationen wurden in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Städte bestätigt, wobei die Zustimmung der Stadträte noch aussteht.
Berechnungsmethode der Grundsteuer
Die Grundsteuer setzt sich aus zwei zentralen Elementen zusammen: dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Immobilienbesitzer in Bayern sollten bereits einen Bescheid über ihren Grundsteuermessbetrag erhalten haben. Dieser Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu bestimmen. Dies bedeutet, dass trotz der Hebesatzänderungen in vielen Fällen auch individuelle Änderungen in der Höhe der zu zahlenden Steuer auftreten können.
Es wird in der Pressemitteilung betont, dass die Städte nicht beabsichtigen, mehr Geld als bisher zu akquirieren. Das politische Versprechen hinter der neuen Grundsteuer war, dass trotz möglicher Einzelbelastungen die durchschnittlichen Grundsteuermessbeträge in den großen bayerischen Städten insgesamt deutlich sinken sollen. Daher ist die Erhöhung des Hebesatzes notwendig, um eine Aufkommensneutralität zu gewährleisten.
Immobilienbesitzer, die sich angesichts dieser Veränderungen unsicher über ihre zukünftigen Zahlungen sind, werden ermutigt, ihre Berechnungen durchzuführen und sich bei Fragen direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen. Viele sind bereits dazu angeregt worden, ihre Taschenrechner zur Hand zu nehmen, um herauszufinden, wie die neuen Hebesätze ihre Steuerlast beeinflussen werden. Diese umfassenden Informationen berichten nicht nur über die anstehenden Änderungen, sondern auch über die Neugestaltung des Grundsteuersystems, das durch die Reform in Kraft tritt.
Wo genau das Ergebnis dieser Reform alle Beteiligten hinführt, bleibt abzuwarten. Dennoch ist es jetzt an der Zeit, für Eigentümer von Immobilien ihre Finanzzahlen zu analysieren, um auf die kommenden Änderungen vorbereitet zu sein. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.nn.de.