Ein schockierender Fall von Hehlerei sorgte am Landauer Amtsgericht für Aufsehen! Ein 26-jähriger Syrer aus Dingolfing musste sich nur 10 Minuten lang vor Gericht verantworten, bevor er den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptierte. Der Vorwurf? Er hatte im Juni/Juli 2023 ein hochwertiges Mountainbike für läppische 25 Euro gekauft – ein Geschäft, das sich als äußerst fragwürdig herausstellte!
Die Staatsanwaltschaft machte dem Beschuldigten klar, dass er mit dem Kauf des Fahrrads, das in der Dingolfinger Löhestraße erworben wurde, wissentlich in den Handel mit Diebesgut verwickelt war. Der Syrer, der mit einer Dolmetscherin vor Gericht erschien, versuchte zu argumentieren, der Verkäufer habe ihm versichert, das Rad sei legal. Doch Richterin Eva Ruhland ließ sich nicht täuschen: „Das kaufe ich Ihnen nicht ab!“
Das teure Schnäppchen entlarvt
Der Richterin war sofort klar, dass dieses Fahrrad nicht einfach nur ein Schnäppchen war. Mit einer Rahmennummer, die abgefeilt wurde, und hochwertigen Komponenten wie einer Shimano-Schaltung, war der Wert des Rades auf etwa 1500 Euro geschätzt! Selbst für einen Laien war erkennbar, dass 25 Euro für so ein hochwertiges Mountainbike viel zu wenig waren. Der Angeklagte gab zu, noch nie ein Fahrrad gekauft zu haben, was seine Verteidigung nicht stützen konnte.
Schließlich hatte der 26-Jährige keine Wahl: Er zog seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und akzeptierte die Geldstrafe von 600 Euro. Die Verhandlung war in Windeseile vorbei, ohne dass ein geladener Zeuge aussagen musste. Ein klarer Fall, der zeigt, wie schnell man in die Fänge des Gesetzes geraten kann, wenn man bei einem vermeintlichen Schnäppchen nicht aufpasst!
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