Ein bemerkenswerter Gerichtsentscheid, der die Vorzüge von Familie und individuellem Willen unterstreicht, kam jetzt aus dem Amtsgericht Dillingen. Das Gericht entschied, dass ein 14-jähriges Mädchen, das in einer Pflegefamilie lebte, nach einem langen Rechtsstreit zu seinen leiblichen Eltern, die Mitglieder der Sekte „Zwölf Stämme“ sind, zurückkehren darf. Dies geschah, obwohl das Kind 2013 aufgrund von Misshandlungsvorwürfen den Eltern entzogen worden war.
Die Rückkehr zu den leiblichen Eltern fand bereits im Sommer statt, als das Gericht in einem Beschluss erklärte, dass keine Gefährdung des Kindeswohls mehr gegeben sei. Anlass für die Rückführung war der Wunsch des Mädchens, der während einer Videokonferenz mit ihren Eltern und dem Familiengericht geäußert wurde.
Entstehung des Sorgerechtsstreits
Im Jahr 2013 wurde das Kind aufgrund von Vorwürfen über körperliche Züchtigungen von den Eltern getrennt und in Pflege gegeben. Diese Maßnahmen wurden als notwendig erachtet, um das Kind vor potenziellen Gefahren zu schützen, da in der Gemeinschaft der „Zwölf Stämme“ bestimmte Formen der Disziplin, die auch körperliche Züchtigungen umfassen, bis zu einem Alter von 13 Jahren akzeptiert sind. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren wird allerdings von einer eigenverantwortlichen Lebensführung ausgegangen, sodass diese Art der Bestrafung nicht mehr zulässig ist.
In den Jahren nach der Entziehung des Sorgerechts erkannten die Eltern vergeblich ihre Ansprüche auf Rückübertragung des Sorgerechts an. Doch der lange Arm des Gesetzes war nicht immer auf ihrer Seite. Letztlich führte eine erneute Anhörung zu einer grundlegenden Neubewertung der Situation. Eine Videokonferenz, in der das Mädchen explizit äußerte, dass sie bei ihren Eltern bleiben möchte, erfuhr entscheidende Beachtung.
Das Gerichtsurteil und seine Folgen
Das Gericht konnte zwar nicht gänzlich ausschließen, dass das Kind einer Beeinflussung durch die Eltern ausgesetzt war, aber das Mädchen zeigte klaren und altersgerechten Willen, bei der Familie leben zu wollen. Laut dem Gericht habe sie außerdem den Kontakt zu ihren Pflegeeltern als wertvoll eingeschätzt und den Wunsch geäußert, sie gelegentlich zu besuchen. Es wurde betont, dass sie sich der Unterschiede zwischen dem Leben bei ihren leiblichen Eltern und den Pflegeeltern bewusst ist.
Die Sorge um das Kindeswohl bleibt aufgrund der Vorgeschichte nicht unbegründet. Dennoch führte das Gericht an, dass ein weiterer Sorgerechtsentzug als unverhältnismäßig angesehen werde, insbesondere da keine weiteren Anzeichen für eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt wurden. Stattdessen wurde auf die positiven Aspekte des engen, vertrauensvollen Verhältnisses zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern hingewiesen.
Die „Zwölf Stämme“ selbst haben in der Vergangenheit ebenfalls Schlagzeilen gemacht. Nach einem Sorgerechtsstreit um insgesamt 40 Kinder im Jahr 2013 verließen die Mitglieder Bayern und siedelten nach Tschechien über, was die Diskussion um die Rechte von Mitgliedern dieser Gemeinschaft und die Sicherheitsbedenken hinsichtlich ihrer Erziehung weiterhin befeuert.
Insgesamt zeigt dieser Fall eindrücklich, wie komplex und heikel die Balance zwischen elterlichem Sorgerecht und dem Schutz von Kindern in problematischen sozialen Strukturen sein kann. Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht, wie der persönliche Wille des Kindes zunehmend in den Mittelpunkt von Entscheidungen gestellt wird.
Für detaillierte Informationen und weitere Entwicklungen, siehe den Bericht auf www.idowa.de.
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