Am 29. August 2023, im Sachs-Stadion in Schweinfurt, entbrannte ein aufregendes Regionalliga-Derby zwischen dem FC Schweinfurt 05 und dem FC Eintracht Bamberg. Inmitten der jubelnden Fans wurde die Atmosphäre jedoch durch das Zünden von Pyrotechnik im Fanblock der Schweinfurter getrübt. Ein 28-Jähriger aus Würzburg, der sich mit einem Schal über Mund und Nase und einer Sonnenbrille vermummt hatte, geriet ins Visier der Behörden.
Die Staatsanwaltschaft stellte einen Strafbefehl aus, da der junge Mann gegen das Vermummungsverbot des Bayerischen Versammlungsgesetzes verstoßen hatte. Trotz seines Einspruchs musste er sich vor dem Amtsgericht Schweinfurt verantworten. Dort gab er zu, die Brille und den Schal getragen zu haben, wies jedoch jegliche Absicht zurück, seine Identität zu verbergen. Er erklärte, dass er sich lediglich vor dem Rauch der Pyrotechnik schützen wollte und nach der Aktion beide Gegenstände sofort ablegte.
Gerichtsurteil und Konsequenzen
Die Polizei hatte Fotos des Spiels angefertigt, die den Angeklagten zeigten, jedoch war unklar, ob er die ganze Zeit vermummt war oder an der Pyro-Show beteiligt war. Ein Beamter konnte bestätigen, dass der 28-Jährige bereits zu Spielbeginn vermummt war. Der Richter fand die Argumentation des Angeklagten nachvollziehbar und stellte fest, dass dieser nicht vorbestraft sei und nicht zu den Ultras gezählt werde. Trotz eines Vorschlags zur Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage lehnte die Staatsanwaltschaft ab.
Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger entschied sich der Angeklagte, den Strafbefehl anzunehmen. Das Urteil: 50 Tagessätze à 50 Euro, insgesamt also 2500 Euro Strafe. Der Richter betonte, dass der Angeklagte die Bedeutung des Vermummungsverbots verstanden habe und dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden sollten. Ein klarer Hinweis darauf, dass Regelverstöße im Stadion ernst genommen werden!
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