Ein empörender Vorfall erschütterte die Region Unterfranken: Ein Jäger hat grundlos einen unangeleinten Hund erschossen, und nun wird die Angelegenheit vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht neu verhandelt. Am 16. Dezember 2024 verurteilte das Landgericht Bamberg den 78-jährigen Angeklagten zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro, von der der Caritasverband Haßberge sowie der Deutsche Tierschutzbund profitieren werden. Im Mittelpunkt des Prozesses steht die brutale Tat aus dem Juli 2022, als der Hund während einer Kanutour an einem Ufer des Mains unbeaufsichtigt herumstreifte, bevor der Jäger unvermittelt aus seinem Auto heraus schoss, wie die Stuttgarter Zeitung berichtete.
Das Gericht stellte fest, dass es keine stichhaltigen Beweise für die Behauptung des Jägers gab, der Hund hätte wildern wollen. Stattdessen wurde er wegen quälerischer Misshandlung und Tötung von Wirbeltieren verurteilt. Im November 2023 erhielt der Jäger bereits eine geringere Strafe von 140 Tagessätzen zu je 40 Euro vom Amtsgericht Haßfurt, jedoch haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung in Berufung zugestimmt, was zu dem aktuellen Verfahren führte, so BR.de.
Die Folgen der Tat
Der Jäger hat nun Revision eingelegt und möchte das Urteil nicht akzeptieren, was bedeutet, dass das Bayerische Oberste Landesgericht sich des Falls annehmen muss. Während der dreijährige Bewährungszeitraum abläuft, bleibt die Frage offen, ob die zuständige Verwaltungsbehörde auch den Jagdschein des Angeklagten entziehen wird. Diese Entscheidung steht noch aus und wird mit Spannung erwartet, da der Vorfall nicht nur rechtliche, sondern auch potenzielle berufliche Konsequenzen haben könnte.
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