Bayern, das Herz der politischen Aktivität, bereitet sich auf die bevorstehenden Bundestagswahlen vor! Die ersten Wahlplakate sind bereits in Regensburg zu sehen, während in vielen anderen Städten die Parteien noch auf das offizielle Startsignal warten. Hier ist ein Rundblick über die unterschiedlichen Regelungen, die den Wahlkampf in den bayerischen Kommunen bestimmen. In Regensburg dürfen Plakate bereits seit dem 23. November hängen. Initiiert von der AfD und dem BSW, verfolgen die Grünen eine andere Strategie und wollen erst im neuen Jahr starten, um den Bürgern eine besinnliche Vorweihnachtszeit ohne Wahlwerbung zu ermöglichen, wie br.de berichtete.
Regelungen im Detail
In Passau, Nürnberg, Weiden und Augsburg hingegen müssen die Parteien strenge Auflagen befolgen und dürfen erst sechs Wochen vor dem Wahltag ihre Plakate aufhängen. In Würzburg und Straubing beginnt die Frist sogar erst acht Wochen vor der Wahl. München hat eine pragmatische Lösung gefunden: Hier können die Parteien ihre Plakate ab dem Tag nach der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Scholz aufhängen. In Landshut wird das Plakatieren nur an städtischen Plakatständern erlaubt, die ab dem 18. Januar 2025 zur Verfügung stehen werden, wie antenne.de berichtete.
Wichtig zu wissen ist, dass in vielen Städten die Parteien noch bis zur endgültigen Bestätigung des Wahltermins die Plakatierung aufschieben müssen. In Nürnberg beispielsweise dürfen die zur Wahl zugelassenen Parteien erst ab dem 11. Januar 2025 mit der Plakatierung beginnen, da der finale Termin für die Wahl noch unbestätigt ist. In Bamberg können Parteien innerhalb von sechs Wochen vor der Wahl ihre Plakatwerbung ohne spezielle Genehmigung durchführen. All diese unterschiedlichen Regelungen zeigen, wie wichtig es ist, die zeitlichen Vorgaben der Kommunen zu beachten, um keinen Wettbewerbsnachteil zu erleiden.
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