
Paulaner hat vor dem Landgericht München einen bedeutenden Sieg im Streit um das Flaschen- und Dosendesign der Karlsberg Brauerei errungen. Das Gericht hat magistral entschieden, dass die Karlsberg Brauerei ihre bestehende farbliche Produktaufmachung nicht mehr verwenden darf. Der Hintergrund dieser Auseinandersetzung liegt in der markenrechtlichen Absicherung des Designs, das als "Fünf-Farben-Welle" bekannt ist und von Paulaner geschützt wurde. Das Gericht sah eine vermeintliche Verwechslungsgefahr aufgrund der Ähnlichkeit zwischen den Designs beider Brauereien.
Bei der Karlsberg Brauerei wird ebenfalls ein fünf Farben umfassendes Wellendesign verwendet, jedoch verlaufen dort die Farben senkrecht, während sie bei Paulaner waagerecht angeordnet sind. Karlsberg argumentierte, dass viele Limonaden eine bunte Aufmachung besitzen und dass es signifikante Unterschiede zwischen den beiden Designs gibt. Dennoch entschied das Gericht, dass die Farbgestaltung als klarer Herkunftshinweis durch die Verbraucher wahrgenommen wird und gab somit der Klage von Paulaner statt. Die Karlsberg Brauerei muss sich nun mit den neuen Bedingungen auseinandersetzen.
Folgen des Urteils und weitere Rechtsstreitigkeiten
Dieses Urteil ist nicht das einzige, mit dem Paulaner konfrontiert ist. Ein weiterer Rechtsstreit läuft gegen Berentzen wegen der Optik von Mio Mio Cola-Orange. Der Verhandlungstermin dafür ist bereits für den 8. Juli vor dem Landgericht festgesetzt. Paulaner ist also in einem ständigen Rechtskampf um die Schutze ihrer Designs und Marken, was die Bedeutung des Designs im Wettbewerbsrecht unterstreicht.
Designs wie die "Fünf-Farben-Welle" sind durch das Designrecht geschützt, das die ästhetische Formschöpfung eines Produkts absichert. Dies umfasst nicht nur Nahrungsmittelverpackungen, sondern auch zahlreiche andere Produkte wie Möbel oder Maschinen. Der eingetragene Designschutz bietet den Inhabern ein zeitlich begrenztes Monopol von bis zu 25 Jahren, wobei die Meldung und der Schutz von Designs strengen Verfahrensregeln unterliegen, wie auf btl-recht.de erläutert wird.
Das Gericht hat klar gestellt, dass es in der Branche von Bedeutung ist, dass die Designs visualisiert und rechtlich abgesichert sind, um Verwechslungen zu vermeiden und den Verbrauchern gesundheitliche Risiken zu ersparen. So sieht das Gericht auch die Farbgestaltung als entscheidenden Faktor für den Markenwert.
In den letzten Jahren hat Paulaner bereits ähnliche Streitigkeiten mit der kleineren Brauerei Riegele aus Augsburg geführt. Riegele, das 1956 "Spezi" als Warenzeichen eintragen ließ, stellte 2022 eine Klage gegen Paulaner aufgrund einer angeblichen Markenrechtsverletzung ein. Das Gericht wies jedoch die Ansprüche von Riegele ab, was den Weg für Paulaner entscheidend ebnete.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Konsolidierung von Designrechten in der Getränkebranche weiterhin eine kritische Rolle spielt, während Unternehmen um ihre Markenidentität kämpfen. Die Entscheidung des Landgerichts München ist ein klarer Beweis für die Notwendigkeit, die eigenen Designs optimal zu schützen.
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