AugsburgKriminalität und JustizUnfälle

Alkoholrausch in Augsburg: Brutaler Angriff auf Polizisten!

Augsburg (ots)

Eine chaotische Szene am Freitag (08.11.2024) in der Innenstadt von Augsburg! Ein 44-jähriger Mann, hinter dem Steuer eines Autos, provozierte einen spektakulären Zwischenfall in der Sieglindenstraße, nachdem er mutmaßlich alkoholisiert gegen eine Hauswand krachte. Gegen 16.15 Uhr war der Mann in westlicher Richtung unterwegs, als die Katastrophe ihren Lauf nahm. Leicht verletzt, aber offensichtlich unbelehrbar, wendete sich nach der Kollision das Blatt für ihn.

Die bereits alarmierte Polizei hatte einen schwierigen Fall zu handeln. Statt einsichtig zu zeigen, ging der 44-Jährige an den Beamten auf die Barrikade! In einem wütenden Anfall beleidigte er die Polizisten mehrfach und sein Atemalkoholtest ergab ein alarmierendes Ergebnis von knapp 1,8 Promille. Bei dem Versuch, die Situation zu beruhigen, mussten die Polizisten schließlich zur Härte greifen und den rabiaten Fahrer fesseln.

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Widerstand und Eskalation

Doch damit war die Geschichte noch lange nicht zu Ende! Auf dem Weg zur Dienststelle wurde der Angreifer handgreiflich, schlug mit voller Wucht seinen Kopf gegen die Fensterscheibe des Polizeifreundschaftswagens und bespuckte die Uniformierten, während er sie auch noch bedrohte. Selbst bei der folgenden Fahrt ins Krankenhaus, wo eine ärztliche Untersuchung anstand, ließ der Mann nicht locker. Er leistete heftigen Widerstand und trat nach den Polizisten. In diesem Moment griffen die Beamten zum Pfefferspray, um die Lage unter Kontrolle zu bekommen. Ein wahres Chaos! Nebenbei beschädigte der Mann auch noch das Polizeiauto.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg schritt umgehend ein: Am 09.11.2024 wurde der Renitente einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erließ – und damit ist der 44-Jährige nun in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. Die Polizei ermittelt jetzt wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie gegen ihn wegen Trunkenheit im Verkehr und Sachbeschädigung.

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Quelle/Referenz
presseportal.de

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