Aschaffenburg

Skurriler Gerichtstermin: Angeklagter liegt auf dem Boden in Hanau!

Skurrile Szenen vor Gericht: Der 77-jährige Vater des Hanau-Attentäters wird trotz Widerstands von der Polizei in den Sitzungssaal getragen und zeigt sich als Querulant, während er sich den schweren Vorwürfen von Volksverhetzung bis Nötigung stellen muss – ein Prozess, der nationale Schlagzeilen macht!

In einem aufsehenerregenden Prozess in Hanau wurden am 26. September 2024, skurrile Szenen vor Gericht beobachtet. Der 77-jährige Vater des Attentäters von Hanau, der am 19. Februar 2020 ein verheerendes Verbrechen beging, sorgte für Aufregung, als er sich weigerte, aktiv am Verfahren teilzunehmen und stattdessen auf dem Boden des Gerichtssaals lag. Über seine Inaktivität hinaus verweigerte er auch den Kontakt zu seinem Pflichtverteidiger Johannes Hock, was die Situation mehr als merkwürdig machte.

Der Prozessbeginn verlief bereits chaotisch, als der Angeklagte nicht zum ersten Sitzungstermin erschien. Die Richterin, Clementine Englert, ließ sich jedoch nicht davon abhalten, die Verhandlung fortzusetzen, auch wenn die Teilnahme des Angeklagten nicht gegeben war. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen es, dass Verfahren auch ohne den Angeklagten abgewickelt werden, sollte dieser sich so verhalten.

Polizeiliche Festnahme und medizinische Ablehnung

Ein wichtiges Element des Verfahrens war die dramatische Aktion, als die Polizei den Angeklagten schließlich zu Hause abholen musste. Trotz zahlreicher Bemühungen, ihn durch Klingeln und Rufen zu erreichen, wurde die Wohnungstür gewaltsam geöffnet. Der Polizeihauptkommissar berichtete, dass der Beschuldigte im Bett gefunden wurde, vollständig bekleidet und mit angeblichen Herzbeschwerden. Allerdings lehnte der Mann alle medizinischen Überprüfungen ab, was die Situation weiter komplizierte.

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Die Juristen fanden sich in einem Dilemma: Der Angeklagte, der schließlich in den Gerichtssaal getragen wurde, verhielt sich extrem widerspenstig und weigerte sich, an dem Verfahren aktiv teilzunehmen oder Fragen zu beantworten. Die anwesende psychiatrische Gutachterin, Dr. Hildegard Müller, äußerte den Verdacht, dass es sich um eine bewusste Inszenierung handele.

Der Pflichtverteidiger Hock beantragte eine Unterbrechung des Verfahrens, um die Verhandlungsfähigkeit seines Mandanten feststellen zu lassen. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch zurück, was Hock zu einem weiteren Antrag auf Entpflichtung veranlasste – auch dieser wurde abgelehnt. Dies verdeutlichte die festgefahrene Lage und die Herausforderungen, vor denen der Anwalt stand.

Die Vorwürfe im Detail

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete in ihrer Anklage neun Punkte, darunter schwere Vorwürfe wie Volksverhetzung, die Beleidigung des Oberbürgermeisters Claus Kaminsky, falsche Verdächtigungen und Nötigung. Zudem wird dem Angeklagten vorgeworfen, wiederholt ein Annäherungsverbot missachtet zu haben, das ihm vorschrieb, sich nicht näher als 30 Meter einem Wohnhaus zu nähern, in dem Angehörige eines Mordopfers leben.

Ein Lichtblick für Anwalt Hock: In einer Prozesserfahrung gelang es ihm, endlich mit seinem Mandanten zu kommunizieren. Er versuchte, den mittlerweile blockierten Angeklagten erreichen zu können, was entscheidend für die Verteidigung sein könnte, insbesondere angesichts der bereits bestehenden Vorstrafen und der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen.

Die Situation des 77-Jährigen, der zuvor zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 9000 Euro verurteilt wurde, aber die Zahlungen verweigert hatte, steht im Mittelpunkt der laufenden Erörterungen. Damit wird die Dramatik des Verfahrens, dessen Fortsetzung auch für die öffentliche Wahrnehmung des Falls von Bedeutung ist, noch verstärkt. Die weiteren Verhandlungstermine versprechen, aufgrund der außergewöhnlichen Umstände und der Komplexität der Anklage weiterhin spannende Entwicklungen zu folgen.

Für einen tieferen Einblick in die Ereignisse, die zu dieser Juristerei führten, können zusätzlich in einem umfassenden Bericht auf www.hanauer.de nachgelesen werden.

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