In einer besorgniserregenden Entwicklung in Zweibrücken ist ein 37-jähriger Mann festgenommen worden, der im Verdacht steht, an einem Schockanruf beteiligt gewesen zu sein. Dieser Vorfall ereignete sich am 19. September 2024 und führte zu einem erheblichen finanziellen Schaden im hohen fünfstelligen Bereich. Schockanrufe sind Betrugsversuche, bei denen die Täter vermeintlich dringende Informationen übermittelt, um ihre Opfer zur Herausgabe von Geld zu drängen.
Die Ermittler konnten das Fahrzeug des Beschuldigten identifizieren, welches in Verbindung mit dem Geldabholer stand, und daraufhin eine Fahndung einleiten. Der Verdächtige wurde am Dienstag, dem 8. Oktober 2024, im Raum Aschaffenburg vorläufig festgenommen. Bei seiner Festnahme stellten die Beamten einige Beweismittel sicher, die nun ausgewertet werden müssen.
Gericht erwirkt Haftbefehl
Die rechtlichen Schritte gegen den Verdächtigen nahmen am Mittwoch, dem 9. Oktober 2024, eine entscheidende Wendung. Das Amtsgericht Zweibrücken erließ einen Haftbefehl gegen den Mann. Ihm werden schwere Erpressung und bandenmäßiger Betrug zur Last gelegt. Der Beschuldigte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen bei der Eröffnung des Haftbefehls und wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Dieser Vorfall gibt Anlass zur Besorgnis, da Schockanrufe häufig besonders verletzbare Personen als Zielgruppe haben. Die Polizei hat die Öffentlichkeit über diesen Fall informiert und warnt eindringlich davor, auf solche Anrufe zu reagieren. Die Auswertung der gesicherten Beweismittel könnte weitere Aufschlüsse über die Hintergründe des Betrugs geben und möglicherweise auch andere Täter in diesem Zusammenhang aufdecken. Mehr Informationen zu den Ermittlungen sind hier zu finden.
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