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In der Stadt Barth bleibt die Zukunft der Grundsteuer ungewiss. Im Dezember entschlossen sich die Stadtvertreter, die Abstimmung über neue Hebesätze zu verschieben. Anstatt Gebührenerhöhungen zu beschließen, bleiben die alten Sätze für die Grundsteuern A (300 Prozent) und B (360 Prozent) sowie für die Gewerbesteuer (345 Prozent) vorerst bestehen, wie die Ostsee-Zeitung berichtete. Geplant war, die Hebesätze für 2025 zu erhöhen: Grundsteuer A auf 350 % sowie die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer auf 400 %, was eine Anpassung an landesweite Vorgaben hätte darstellen sollen.

Die Notwendigkeit dieser Reform ergibt sich aus einem Gesetz, das Ungleichheiten zwischen den alten und neuen Bundesländern beseitigen soll, da die Berechnungsgrundlagen für Grundstückswerte bislang unterschiedlich waren. Während im Osten alte Maßstäbe von 1935 zur Wertermittlung genutzt wurden, dienten im Westen Daten aus dem Jahr 1964. In den Diskussionen zeigte sich, dass den Stadtvertretern keine belastbaren Informationen zu den neuen Grundsteuermesszahlen vorlagen, was Fraktionschef Michael Schossow als Versäumnis der Verwaltung kritisierte.

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Transparent und gerecht?

Die Debatte um die Grundsteuer wird auch von der Sorge um die soziale Gerechtigkeit begleitet. Stadtpräsident Andi Wallis stellte klar, dass zusätzliche Belastungen gerecht verteilt werden müssen. Er lehnt eine Erhöhung der Gewerbesteuer vehement ab, da dies die Unternehmen in Barth belasten und neue Ansiedlungen erschweren würde. Die Festsetzung neuer Hebesätze sei im Ermessen der Kommunalvertretung, wobei die Stadt drohen könnte, bei den Schlüsselzuweisungen benachteiligt zu werden, wenn sie ihre Einnahmemöglichkeiten nicht voll ausschöpft.

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Die neuen Grundsteuerwerte, die ab 2025 gelten sollen, betreffen auch spezifische Eigentumstypen: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Gewerbeimmobilien. Zum Beispiel würde die Grundsteuer für eine Eigentumswohnung mit 42 qm ab 2025 etwa 52,23 € betragen, wie von grundsteuer.de aufgeführt. Wichtige Parameter wie die Bodenrichtwerte und die jeweilige Mietniveaustufe fließen in die Berechnung der Grundsteuer ein und zeigen die Relevanz der Entscheidungen der Stadtvertretung für die Bürger und Unternehmer in Barth.