In Balingen ist die Prostitution jetzt offiziell erlaubt! Ein gewagter Schritt für die Stadt, die bis vor kurzem mit einem klaren Verbot kämpfte. Dennis Schmidt, der Sprecher der Stadt, bestätigte, dass es bereits Fälle von Ordnungswidrigkeiten gab, die auf die heimliche Sexarbeit hinweisen. Doch das Verbot war bis jetzt ein rechtliches Hindernis. Die Stadt hat weniger als 35.000 Einwohner, was bedeutet, dass Prostitution bis vor kurzem nicht legal war und als Straftat galt, wenn sie regelmäßig ausgeübt wurde.
Die Verordnung in Baden-Württemberg schreibt vor, dass in Städten mit weniger als 35.000 Einwohnern Prostitution und Bordelle untersagt sind. Doch mit der jüngsten Bevölkerungszahl von über 35.000 hat Balingen nun die Chance, diese Regelung zu kippen. In Städten mit 35.000 bis 50.000 Einwohnern ist Prostitution grundsätzlich erlaubt, kann aber durch das zuständige Regierungspräsidium eingeschränkt werden. Balingen hat bereits einen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung zum Verbot der Prostitution gestellt, der derzeit noch beim Regierungspräsidium Tübingen geprüft wird.
Albstadt: Ein Vorbild für Balingen?
Im Gegensatz dazu hat die benachbarte Stadt Albstadt seit 40 Jahren ein komplettes Verbot für Prostitution. Der stellvertretende Pressesprecher Holger Much sieht keinen Handlungsbedarf, da die Einwohnerzahl nicht über 50.000 steigen wird. Das Verbot, das 1984 in Kraft trat, wurde zum „Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands“ erlassen. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit hohen Geldstrafen oder sogar Gefängnis rechnen.
Trotz des Verbots gibt es auch in Albstadt illegale Prostitution, die in Hotels oder gemieteten Zimmern stattfindet. Im Gegensatz dazu hat Rottenburg am Neckar eine andere Strategie gewählt und erlaubt Sexarbeit in bestimmten Gewerbegebieten, während der Großteil der Stadt als Sperrbezirk gilt. Balingen hingegen scheint den Weg von Albstadt zu wählen und strebt ein umfassendes Verbot an, während die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin diskutiert werden.