Das Landratsamt Zollernalbkreis gibt ein dringendes Warnsignal: Der Countdown läuft! Für alle, die nach 1970 geboren sind, endet am 19. Januar 2025 die Frist zum Umtausch ihres Papierführerscheins gegen den modernen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein. Christoph Foth, der Leiter des Ordnungsamts, macht unmissverständlich klar: „Alle anderen Fahrerlaubnisinhaber müssen inzwischen einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein mit sich führen“. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld bei einer Polizeikontrolle!
Es gibt jedoch gute Nachrichten für ältere Fahrer! Auch für Personen, deren Geburtsjahr vor 1970 liegt, gibt es nach wie vor die Möglichkeit, den alten Führerschein umzutauschen – allerdings gilt das nicht für diejenigen, die vor 1953 geboren wurden. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird dringend geraten, bereits jetzt einen Termin für den Umtausch zu vereinbaren. Auf der Webseite www.zollernalbkreis.de/fahrerlaubnisse gibt es alle wichtigen Informationen!
Wie funktioniert der Umtausch?
Der persönliche Umtausch erfordert nur ein paar einfache Unterlagen: ein aktuelles biometrisches Passbild, Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie den Führerschein selbst. Aber das ist noch nicht alles! Wer sich Zeit sparen möchte, kann den Antrag auch bequem per Post an die Führerscheinstelle senden.
Für den Austausch fallen derzeit Kosten in Höhe von 25,30 Euro an. Wer gleichzeitig die C-Klassen (Lkw/Bus) verlängern möchte, muss 38,80 Euro bezahlen. Besonders für Inhaber von befristeten Fahrerlaubnissen der C/D-Klassen gilt: Sie sollten bereits sechs Monate vor Ablauf ihrer Fahrerlaubnis ihren Antrag auf Verlängerung stellen, um böse Überraschungen zu vermeiden!