In einem dramatischen Vorfall im Polizeirevier Albstadt, der endete wie aus einem Actionfilm, wurde ein 42-jähriger Ukrainer wegen Geiselnahme verurteilt. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von fast fünf Jahren verurteilt und muss zudem 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied das Landgericht Hechingen. Laut Gerichtsmitarbeitern verwickelte sich der Angeklagte in eine bedrohliche Situation, als er vorgab, eine Handgranate bei sich zu haben und drohte, alle in die Luft zu jagen, was wachsende Besorgnis unter den im Revier anwesenden Polizisten auslöste, so Zeitungsverlag Waiblingen.
Dem Geiselnehmer, der unter starkem Alkoholeinfluss stand, wurde vorgeworfen, in einem sogenannten Maßnahmenzimmer mit seiner vermeintlichen Waffe die Beamten eingeschüchtert zu haben. Seine Drohung „Wenn ich loslasse, jage ich alle in die Luft“ sorgte für heftige die Angst unter den Polizisten, die aus Angst um ihr Leben, strategisch versuchten, die Situation zu deeskalieren. Inmitten der Spannung hatten die Beamten zu kämpfen, um ruhig zu bleiben, während sie heimlich Hilfe anforderten, wie aus den Schilderungen von Schwäbische.de hervorgeht.
Ein Vorfall zwischen Todesangst und Belastung
Die dramatische Situation dauerte über eine halbe Stunde an. Die Beamten sahen sich dazu gezwungen, ihren Einsatz zu koordinieren, während sie den Geiselnehmer abzulenken versuchten. Ein Beamter unterstrich, dass sie nervös wurden, da sie während ihres dienstlichen Alltags gefährdet waren, Gewalt ausgesetzt zu sein. Die Angst wurde noch verstärkt durch den Krieg in der Ukraine, was die Bedrohung noch realer erscheinen ließ, da der Angeklagte anmerkte, einen Sicherungsstift, einen Metallgegenstand, auf den Tisch gelegt zu haben, was die Polizei noch mehr alarmierte.
Am Ende stellte sich heraus, dass der Angeklagte unbewaffnet war; die vermeintliche Granate existierte nur in seiner Vorstellung. Die Polizei konnte ihn überwältigen, bevor es zu einer Katastrophe kam. Der Vorfall hinterließ auch bei den eingesetzten Beamten Narben, von denen sich insbesondere einer von ihnen nur schwer erholt hat und in den Prozess als Nebenkläger eintrat. Auch wenn der Angeklagte die Geiselnahme als Missverständnis darstellt, bleibt die Tatsache, dass der Vorfall eine tiefgreifende Wirkung auf die beteiligten Polizeibeamten ausgeübt hat.
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