Ulm

Zoll ermittelt: Rentnerin als Strohfrau im Ulmer Barbershop enttarnt!

In den letzten Monaten ist das Thema Schwarzarbeit in der Friseurbranche in Ulm und Umgebung stark in den Fokus gerückt. Dies wurde insbesondere durch eine Reihe von Kontrollen des Hauptzollamts bekannt, bei denen aufgezeigt wurde, dass nicht alle Barbershops und Herrenfriseure den gesetzlichen Vorschriften folgen. Ein besonders auffälliger Fall war der einer Rentnerin, die als vermeintliche Chefin eines Barbershops eingesetzt wurde, auch wenn sie den Salon noch nie betreten hatte.

Insbesondere das Team gegen Schwarzarbeit des Ulmer Hauptzollamts hat insgesamt 13 Betriebe überprüft. Dabei wurden in fünf Fällen schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln zur Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und den Mindestlohn festgestellt. Diese Enthüllungen haben Ermittlungsverfahren nach sich gezogen, denn es steht viel auf dem Spiel, nicht nur für die Betreiber der Läden, sondern auch für die Mitarbeiter.

Strukturen der Branche

Der Zoll hatte dabei nicht nur eine Aufsicht, sondern auch Mitarbeiter der Handwerkskammer Ulm an seiner Seite. Die Kammer hat festgestellt, dass in Ulm 128 Friseurbetriebe existieren, im gesamten Kammergebiet sind es sogar 1.673. Bei den Kontrollen war es aber auffällig, dass oft die Betriebsleiter abwesend waren. Dies wirft Fragen zur Einhaltung der Handwerksordnung auf, die vorschreibt, dass ein Friseurmeister den Betrieb leiten muss, sofern der Inhaber selbst kein Meister ist. Fehlende Präsenz solcher Fachkräfte ermöglicht es, systematisch gegen Regeln zu verstoßen.

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Das heißt konkret, dass diese Unternehmen möglicherweise nicht die nötige Ausbildung ihrer Angestellten gewährleisten und dem Verbraucherschutz nicht ausreichend Rechnung tragen können. „Wer einen Betriebsleiter nur pro forma anstellt, während dieser in der Realität nie im Shop zur Verfügung steht, handelt gegen die Handwerksordnung“, erklärt die Kammer.

Konkurrenzkampf und Ungerechtigkeiten

Die Feststellungen, dass Barbershops in Ulm möglicherweise systematisch das Arbeitssystem ausnutzen, sind besorgniserregend. Denn in vielen Fällen könnten solche Verstöße den Betrieben einen Wettbewerbs­vorteil verschaffen: Günstigere Preise, weil gesetzliche Regelungen umgangen werden, können für ehrliche Betriebe zur Bedrohung werden. Laut Angaben der Handwerkskammer sind in den letzten zehn Jahren 56 Betriebe in verschiedenen Gewerken und 29 allein im Friseurhandwerk stillgelegt worden.

„Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Barbershops unter Generalverdacht stehen“, erklärt ein Sprecher des Hauptzollamts. In der Branche gibt es durchaus Shops, die sich vorbildlich an die Vorschriften halten. Aber die Kontrollen zeigen, dass es auch das genaue Gegenteil gibt. Es gibt die Möglichkeit, dass Betreiber ihre Löhne aufteilen, falsche Stundenabrechnungen machen oder Gehälter bar auszahlen, was die Ermittler auf den Plan rief.

Die allgemeine Anfälligkeit für diese Art von Verstößen ist in der Friseurbranche ebenso gegeben wie in der Gastronomie. „Das ist eine Branche, die im Grunde genommen prädestiniert für Schwarzarbeit ist, da hier oft nur der Mindestlohn gezahlt wird“, so Einschätzungen aus der Industrie.

Von Seiten der Handwerkskammer werden auch regelmäßige Kontrollen durchgeführt, um zu überprüfen, ob die Betriebsleiter tatsächlich vor Ort sind. Erlangt die Kammer den Eindruck, dass ein eingetragener Meister nicht erreichbar ist, können eingehendere Prüfungen folgen. Dies könnte dazu führen, dass ein Betriebsuntersagungsverfahren eingeleitet wird, immer in dem Ziel, die Standards zu wahren.

Der Kampf gegen diese Art von Missständen ist nicht einfach. Doch der Sprecher des Hauptzollamts hebt hervor, dass eine korrekte Buchführung und eine präzise Aufzeichnung von Arbeitsstunden unerlässlich sind. „Das klingt alles sehr bürokratisch, aber ohne diese Aufzeichnungen lässt sich der Mindestlohn nicht richtig berechnen“, betont er.

Die Endverbraucher können ebenfalls aktiv werden. Der Tipp der Kammer lautet, dass Kunden im Laden nach dem Meister fragen sollten. Nur wenn dieser tatsächlich vor Ort ist, können sie auch die Qualität der angebotenen Leistungen erwarten. Es bleibt ein schwieriges Feld, sowohl für die Gesetzgeber als auch für die Kunden, die auf die Einhaltung der Vorschriften hoffen können.

Quelle/Referenz
schwaebische.de

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