Ulm

Wilder Messerangriff in Ulm: Angeklagter droht mit Feuerzeug und Totschlag!

Ein 33-jähriger Mann steht im Ulmer Landgericht wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 20. April diesen Jahres, als der Angeklagte mit seinem Fahrrad in der Nähe des Ehinger Tors auf eine Gruppe von sechs Personen traf.

Die Staatsanwaltschaft schildert, dass der Mann beim Vorbeifahren an der Gruppe, möglicherweise zu nah, von diesen zur Rede gestellt wurde. Dies führte zu einem hitzigen Streit, bei dem der Angeklagte, nachdem er von seinem Fahrrad abgestiegen war, drohte und die Gruppe beleidigte.

Der eskalierende Streit

Nach seinen Drohungen richtete sich der 33-Jährige gezielt an eine Frau aus der Gruppe und versprach, ihr die Haare anzuzünden, während er mit einem Feuerzeug hantierte. Die Gruppe versuchte daraufhin, sich von ihm zu distanzieren. Doch der Angeklagte folgte ihnen und kam wieder in der Nähe des Ulmer Universum-Centers in Kontakt mit den Männern der Gruppe.

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Diesmal soll er einen 24-Jährigen mit dem Griff eines Taschenmessers attackiert haben und versuchte zudem, mit der Klinge auf einen 23-Jährigen loszugehen, der jedoch einen Schnitt an der Hand erlitt, als er versuchte, den Angriff abzuwehren. Die Situation eskalierte weiter, als die Männer schließlich in verschiedene Richtungen flüchteten.

Ein erneuter Übergriff

Der Angeklagte gab jedoch nicht auf und begegnete zwei Mitgliedern der Gruppe abermals. In einem entscheidenden Moment versuchte er, einen der Männer am Hals zu verletzen. Nur durch das Eingreifen des anderen Mannes, der den Angreifer mit einem Faustschlag niederschlug, konnten schlimmere Verletzungen abgewendet werden. Der 24-Jährige erlitt dennoch eine Schnittwunde am Ohr.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten eine gezielte Tötungsabsicht zur Last und bezeichnet die Aktionen als versuchten Totschlag, zusätzlich zu mehreren Fällen gefährlicher Körperverletzung.

Vor Gericht stellte der Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, lediglich seine Personalien vor. Die Verteidigung beantragte, dass der Ermittlungsführer erst später aussagen dürfe, weil man befürchtete, seine Aussagen könnten von Spekulationen geprägt sein und die Schöffen beeinflussen.

Für den nächsten Verhandlungstag, der für den 5. November angesetzt ist, wird erwartet, dass der Angeklagte ebenfalls aussagen wird. Fünf weitere Zeugen sind für diesen Termin ebenfalls geladen, und ein Urteil könnte bis spätestens Mitte Dezember gefällt werden.

Quelle/Referenz
schwaebische.de

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