Im Ulmer Raum sorgen laufende Zollermittlungen für Furore. Eine Rentnerin, die angeblich als Chefin eines Barbershops fungiert, entpuppt sich als Strohfrau. Obwohl sie gelernte Friseurmeisterin ist, hat sie den Salon noch nie betreten. Solche Fälle zeigen die problematische Praxis in der Branche, die nun vom Hauptzollamt genauer unter die Lupe genommen wird.
In den letzten Monaten haben Ermittler des Hauptzollamtes 13 Barbershops und Herrensalons auf Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Von diesen gecheckten Geschäften wiesen fünf gravierende Mängel in Bezug auf Schwarzarbeit, illegale Anstellung und die Einhaltung des Mindestlohns auf. Dies führte zu eingeleiteten Ermittlungsverfahren.
Wie sieht die Situation aus?
Die Untersuchungsergebnisse offenbaren grundsätzliche Probleme im Friseurhandwerk. Laut der Handwerkskammer Ulm gibt es dort 128 Betriebe, verteilt auf das gesamte Kammergebiet sind es 1673. Bei den Kontrollen zwischen August und September war lediglich eine Betriebsleiterin vor Ort, während die Mehrheit der Leiter nicht anwesend war. Dies wirft die Frage auf, ob alle dort beschäftigten Friseure tatsächlich die notwendigen Ausbildungs- und Betreuungspflichten erfüllen können.
Die Handwerksordnung verlangt, dass nicht nur ein Meister als Betriebsleiter eingetragen ist, sondern dass dieser auch regelmäßig präsent ist. Wenn ein Geschäft lediglich eine „Pro forma“-Leitung hat und der Meister nie zu sehen ist, handelt es sich nach den Aussagen der Handwerkskammer um einen klaren Verstoß gegen die Auflagen.
Wettbewerbsverzerrungen im Friseurhandwerk
Ein besonderes Augenmerk gilt den Barbershops. Die Kammer berichtet, dass solche Verstöße im Friseurhandwerk weit verbreitet sind. Seit dem Jahr 2010 wurden insgesamt 56 Betriebe geschlossen, davon allein 29 im Friseurwesen. Experten befürchten, dass die Barbershops durch solche rechtswidrigen Praktiken einen Wettbewerbsvorteil erlangen, da sie niedrigere Preise anbieten können, während andere Salons die gesetzlichen Vorgaben ernst nehmen.
Der Sprecher des Hauptzollamtes wies jedoch darauf hin, dass nicht alle Barbershops verallgemeinert werden sollten. Es gibt Betriebe, die sich an alle Regeln halten und ihre Mitarbeiter fair bezahlen. „Aber es gibt auch solche, die alle Grenzen überschreiten“, fügte er hinzu. Die Zollbehörden sind aktiv, wenn Verstöße bekannt werden.
Ein zentraler Aspekt der Ermittlungen sind die ungenügenden Aufzeichnungen über Arbeitsstunden. Ohne eine ordnungsgemäße Stundenerfassung ist es für die Beaufsichtigung des Mindestlohns nahezu unmöglich. Da oft Stunden falsch abgerechnet werden oder Gehälter in Bar ausgezahlt werden, sind die Zollfahnder mittlerweile gut darüber informiert, welche Tricks bei der Lohnabrechnung angewandt werden.
Die Friseurbranche wird zusammen mit dem Gastronomiebereich als stark fluktuierend einstufiert. In beiden Bereichen wird häufig nur der Mindestlohn gezahlt, was sie für Schwarzarbeit anfällig macht. Die Handwerkskammer hat die Pflicht, die Betriebe regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls auch Nachprüfungen einzuleiten.
Wenn ein eingetragener Meister telefonisch nicht zu erreichen ist, wird die Kammer aktiv und fordert Nachweise über Gehaltszahlungen und die tatsächliche Anwesenheit des Handwerksmeisters im Salon. Sollte dies nicht nachgewiesen werden können, erfolgt ein Verfahren zur Betriebsuntersagung. Darüber hinaus werden Verbraucher ermutigt, aktiv nach dem Meister zu fragen, um eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu gewährleisten.
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