Ein Urteil des Landgerichts Ulm hat für Aufsehen gesorgt: Ein 32-jähriger Mann wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er an einem brutalen Raubüberfall in Blaustein beteiligt war. Dieser Vorfall, der im Juni 2022 stattfand, endete für das Opfer, eine 25-jährige Frau, mit schweren Verletzungen. Zusammen mit zwei Komplizen hatte der Angeklagte die Wohnung der Frau überfallen und Beute im Wert von über 20.000 Euro gemacht. Die beiden anderen Täter sind jedoch bis heute auf der Flucht.
Das Gericht entschied, das Vergehen nicht als schweren Raub einzuordnen, obwohl die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von mehr als neun Jahren gefordert hatte. Stattdessen stufte der Richter die Tat als minderschweren Fall ein. Der Angeklagte hatte über seinen Verteidiger ein Teilgeständnis abgelegt und anerkannt, dass er am Überfall beteiligt war, betonte jedoch, dass er nie die Absicht hatte, jemandem ernsthaft zu schaden. In einer emotionalen Erklärung sagte er, er habe sich zur Zeit des Überfalls in einer „psychischen Ausnahmesituation“ befunden.
Erlebnis des Opfers
Der Prozess stellte die furchtbaren Erlebnisse des Opfers in den Mittelpunkt. Die junge Frau, die im Gerichtssaal über ihre traumatischen Erfahrungen berichtete, schilderte den Überfall mit erschütternden Details. Sie wurde gewürgt, bis sie kurzzeitig das Bewusstsein verlor, und in der folgenden Übergriffigkeit wurde ihr Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Als die Situation eskalierte, drohte einer der Täter mit einem Messer und forderte Geld. Glücklicherweise ließ ein Geräusch von einem Nachbargrundstück die Täter in Panik fliehen.
Die psychischen und physischen Folgen des Übergriffs lasten weiterhin schwer auf der Frau. Sie leidet an Ängsten und Schlafstörungen, die durch die traumatischen Erlebnisse hervorgerufen wurden. Darüber hinaus hat sie anhaltende Augenprobleme, die durch das Pfefferspray verursacht wurden, was sie daran hindert, ihren Beruf als Kosmetikerin auszuüben.
Die Verteidigung des Angeklagten hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert, doch das Urteil zeigt, dass selbst minderschwere Übergriffe ernsthafte Konsequenzen haben können. Das Gericht setzte ein Zeichen, dass solche schweren Vergehen nicht ohne Strafe bleiben, auch wenn es mit einer milderen Bewertung der Tat umgeht. Während der Angeklagte nun seine Strafe absitzen muss, bleibt es ungewiss, ob die beiden anderen Verdächtigen je gefasst werden.
Für mehr Informationen über diesen Fall und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte, können Interessierte einen detaillierten Bericht auf www.swr.de nachlesen.