In Tuttlingen, die Stadtverwaltung hat ein begehrtes Baugrundstück im Wendelsgrundweg 20 für den privaten Wohnbau ausgeschrieben. Dabei kommt ein neues Vergabesystem zum Einsatz, das nicht nach dem Eingangszeitpunkt der Anträge vergibt, sondern anhand eines Punktesystems. Interessierte Bürger können sich vom 21. Oktober bis zum 12. Januar 2025 um dieses Grundstück bewerben.
Das Baugrundstück hat eine Fläche von 861 Quadratmetern und wird zu einem Preis von 250 Euro pro Quadratmeter angeboten, was einen Gesamtpreis von 215.250 Euro ergibt. Zu beachten sind noch zusätzliche Erwerbsnebenkosten sowie Hausanschlusskosten. Auf der offiziellen Website der Stadt sind das Bewerbungsformular, die Vergaberichtlinien und ein Lageplan abrufbar.
Bäume und Bauverpflichtungen
Auf dem Grundstück stehen derzeit neben niedrigen Gehölzen eine etwa 14 Meter hohe Esche und ein 12 Meter hoher Bergahorn. Diese Bäume werden im Herbst oder Winter 2024 gefällt, damit das Grundstück freigeräumt und bebaubar ist. Im Kaufvertrag wird zudem eine Bauverpflichtung festgehalten, die fordert, dass das Grundstück innerhalb von 2,5 Jahren bebaut werden muss.
Die neuen Vergabekriterien wurden von der Stadt Tuttlingen entwickelt, um in Zeiten knappen Baulands ein rechtssicheres und gerechtes Verfahren anzuwenden. Die Entscheidungsfindung basiert auf einem detaillierten Punktesystem, das verschiedene soziale und ortsbezogene Kriterien berücksichtigt.
Punktesystem und Vergabekriterien
Die Bewerbung ist nur für volljährige natürliche Personen möglich, was bedeutet, dass Makler, Unternehmen oder andere Investoren ausgeschlossen sind. Auch Bewerber, die bereits über vergleichbaren Grundbesitz verfügen, sind nicht berechtigt. Das Punktesystem belohnt soziale Kriterien, wie die Anzahl der Kinder im Haushalt oder ehrenamtliches Engagement. So gibt es beispielsweise 20 Punkte für verheiratete Paare und 30 Punkte pro Kind, maximal jedoch für drei Kinder.
Zusätzlich werden Punkte für den Wohnsitz oder den Arbeitsplatz in Tuttlingen vergeben, wobei hier maximal 25 Punkte erzielt werden können. Ein Augenmerk liegt darauf, auch Bewerbern ohne Kinder eine Chance zu geben, weshalb das Punktesystem bestimmte Obergrenzen hat.
Ein wichtiger Aspekt der neuen Regelungen ist, dass der Bewerbungszeitpunkt nicht entscheidend ist. Stattdessen zählt die bereitgestellte Punktzahl, was bedeutet, dass alle Bürger, die die Kriterien erfüllen, die gleiche Chance auf das Grundstück haben.
Für detaillierte Informationen können Interessierte die städtische Webseite besuchen, auf der auch der Lageplan des Grundstücks sowie die spezifischen Vergaberichtlinien einsehbar sind. Diese Entwicklung in Tuttlingen könnte für viele Bürger von großer Bedeutung sein, insbesondere in Anbetracht der gegenwärtigen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt.
Die gesamte Vergabe- und Bauprozedur wird von der Stadt Tuttlingen sorgfältig begleitet, um den zukünftigen Eigentümern eine faire Möglichkeit zu bieten, ihren Wohnraum zu schaffen. Weitere Details sind in einer aktuellen Pressemitteilung der Stadt zu finden.
Für eine umfassende Übersicht über die Situation bietet der Bericht auf www.wochenblatt-news.de.