Tuttlingen

Heckenwucher in Schura: So wollen wir Gehwege und Straßen sichern!

In der letzten Zeit wird das Thema des unkontrollierten Wachstums von Hecken und Sträuchern in Schura immer drängender. Häufig erreichen die Anwohner den Ortschaftsrat mit Beschwerden, insbesondere wenn diese Pflanzen auf den Gehwegen, Straßen und sogar Feldwegen wuchern. „Manchmal muss ich mit dem Kinderwagen auf die Straße ausweichen, was ziemlich gefährlich ist“, berichtet Jürgen Haller, ein Mitglied des Ortschaftsrates. Solche Situationen sind nicht nur irritierend, sie bringen auch ernsthafte Sicherheitsrisiken mit sich.

Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn Autofahrer versuchen, den überhängenden Ästen auszuweichen. In vielen Fällen geraten sie dadurch von der asphaltierten Straße ab und beschädigen die Randstreifen der angrenzenden Feldwege. „Die Sicherheit der Fußgänger ist uns wichtig, und die Landwirte müssen ebenfalls in der Lage sein, ihre Wege ungehindert zu nutzen“, erklärt Wolfgang Schoch, der Ortsvorsteher.

Maßnahmen zur Kontrolle

Um der Problematik Herr zu werden, sind derzeit Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes mit Kontrollen in Schura beschäftigt. Im ersten Schritt werden die Anwohner direkt angesprochen und aufgefordert, ihre Hecken zurückzuschneiden, sofern diese über die Gehwege oder Fahrbahnen hinauswachsen. Nach einem Zeitraum von zwei Wochen erfolgt eine erneute Kontrolle, um festzustellen, ob den Aufforderungen nachgekommen wurde. Sollten die Anwohner ihrer Pflicht dennoch nicht nachkommen, wird das Tiefbauamt aktiv und setzt eine Frist für den notwendigen Rückschnitt.

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Wenn auch dies nicht den gewünschten Erfolg bringt, hat die Stadt das Recht, die Schnittarbeiten selbst zu veranlassen. In einem solchen Fall wird eine Firma mit dem Rückschnitt beauftragt, und die Kosten hierfür werden dem jeweiligen Heckenbesitzer in Rechnung gestellt. „Wir wollen, dass die Sicherheit in der Gemeinde gewährleistet ist, und werden entsprechende Schritte einleiten“, fügt Schoch hinzu.

Die Schonzeit und ihre Ausnahmen

Es ist wichtig zu beachten, dass normalerweise zwischen dem 1. März und dem 20. September eine Schonzeit gilt, in der das Zurückschneiden von Pflanzen nicht gestattet ist. Diese Regel ist jedoch nicht absoluten, da ein Rückschnitt für die Verkehrssicherheit eine Ausnahme darstellt. Wenn es also notwendig ist, damit die Verkehrsströme sicher fließen können, können auch während der Schonzeit Maßnahmen ergriffen werden.

„Wir haben lange genug zugesehen, jetzt ist es an der Zeit, konsequent zu handeln“, betont Schoch. Dies bedeutet, dass nicht nur die Hecken der Anwohner, sondern auch die Sträucher und Hecken auf städtischem Gebiet zurückgeschnitten werden sollen, um die Verkehrssicherheit insgesamt zu erhöhen. Die Initiative wird von den Bürgern mit Interesse verfolgt. Die Situation wird aufmerksam beobachtet, nicht zuletzt weil sie die Lebensqualität und die Sicherheit aller Schuraer betrifft.

Quelle/Referenz
schwaebische.de

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