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So berechnen Aalen-Besitzer die neue Grundsteuer ab 2025!

Die bevorstehende Grundsteuerreform in Baden-Württemberg, die ab dem Jahr 2025 in Kraft tritt, sorgt in Aalen für reges Interesse bei Immobilienbesitzern. Diese Reform verändert die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer erheblich, indem sie künftig ausschließlich den Wert des Grundstücks betrachtet. Wesentliche Faktoren hierfür sind die Größe des Grundstücks und der spezifische Bodenrichtwert des Gebiets, in dem es sich befindet. Damit sollen die Eigentümer auf einfachere Weise nachvollziehen können, wie sich ihre Grundsteuer zusammensetzt.

Um sich bereits jetzt einen Überblick über die zu erwartende Grundsteuer zu verschaffen, können die Bürger in Aalen ihre neuen Steuern probeweise berechnen. Dabei spielt der Hebesatz der Stadt eine zentrale Rolle, welcher am kommenden Donnerstag, dem 24. Oktober, im Gemeinderat beschlossen werden soll. Eine erste Abstimmung im Finanzausschuss deutet jedoch darauf hin, dass der Vorschlag zur Senkung des Hebesatzes auf 239 Prozent bereits auf breite Zustimmung stößt.

Formel zur Berechnung der Grundsteuer

Um die neue Höhe der Grundsteuer zu berechnen, sind drei einfache Schritte erforderlich:

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  1. Schritt 1: Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert ergibt den Grundsteuerwert.
  2. Schritt 2: Der Grundsteuerwert wird dann mit der Grundsteuermesszahl (1,3 Promille nach Abzug von 30 Prozent für Wohnzwecke) multipliziert, um den Grundsteuermessbetrag zu ermitteln.
  3. Schritt 3: Der Grundsteuermessbetrag wird schließlich mit dem Hebesatz multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.

Als Beispiel nehmen wir ein fiktives Einfamilienhaus in Waldhausen mit einer Grundstücksfläche von 600 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von 250 Euro. Die Berechnung würde wie folgt aussehen:

1. Die Grundsteuerwert ergibt sich hier zu 600 qm x 250 Euro = 150.000 Euro.
2. Der Grundsteuermessbetrag wird dann bei einem Steuermessbetrag von 0,91 Promille (für Wohnungen) berechnet: 150.000 Euro x 0,00091 = 136,50 Euro.
3. Schließt man nun den Hebesatz von 239 Prozent ein, erhält man: 136,50 Euro x 2,39 = 326,24 Euro jährliche Grundsteuer.

Ein weiteres Beispiel illustriert die Berechnung für ein Einfamilienhaus in der Kernstadt, wo die Bodenrichtwerte höher sind. Hierbei nehmen wir ein Grundstück von 500 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von 400 Euro.

1. Der Grundsteuerwert beträgt damit 500 qm x 400 Euro = 200.000 Euro.
2. Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich somit zu 200.000 Euro x 0,00091 = 182 Euro.
3. Letztlich führt dies bei einem Hebesatz von 239 Prozent zu einer jährlichen Grundsteuer von 434,98 Euro.

Für Immobilienbesitzer ist es wichtig zu wissen, wo sie die notwendigen Werte wie den Bodenrichtwert finden können. Grundstückseigentümer sollten bereits Post vom Finanzamt erhalten haben, aus der sie die relevanten Zahlen für ihre Berechnungen ablesen können. Alternativ können sie auch im Portal Boris des Landes Baden-Württemberg nachsehen, um den aktuellen Bodenrichtwert zu ermitteln.

Zusatzinformationen zur neuen Grundsteuer finden Interessierte auch in begleitenden Artikeln, die auf die bevorstehenden Veränderungen eingehen und weitere Berechnungsbeispiele vorstellen.

  • Grundsteuer: Das kommt auf Immobilienbesitzer in Aalen zu
  • Kommentar: Neue Grundsteuer ab 2025: Das System wird gerechter

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