In einem dramatischen Wendepunkt in Rottenburg, Sigmaringen, steht die Zukunft des Schlachtbetriebs auf der Kippe! Die Fraktionsmitglieder Klaus Weber und Franziska Rauser, die sich leidenschaftlich für den Erhalt des Schlachthofs einsetzen, haben die Bürgerinitiative ins Leben gerufen und waren maßgeblich am erfolgreichen Bürgerentscheid Ende Januar beteiligt. Doch die Situation eskalierte, als ein CDU-Stadtrat einen Befangenheitsantrag gegen die beiden Aktivisten stellte. Mit 15 Stimmen dafür, 8 dagegen und 6 Enthaltungen wurde die Mehrheit erreicht!
Befangenheit in der Kritik
Die Stadtverwaltung unterstützte den Befangenheitsantrag, indem sie eine Parallele zu einem Vereinsvorsitzenden zog, der bei Abstimmungen über die Belange seines Vereins nicht mitstimmen darf. Doch das Tübinger Regierungspräsidium äußerte Bedenken und ließ die Entscheidung dem Rat überlassen. Klaus Weber, einstiger Herausforderer des Oberbürgermeisters Stephan Neher (CDU), klagte beim Regierungspräsidium und beantragte vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Er spricht von einer „Obstruktionspolitik“ des OB in Bezug auf den Schlachthof.
Gericht hebt Befangenheit auf
Das Sigmaringer Gericht entschied klar zugunsten von Weber. Es sah keinen Interessenkonflikt und stellte fest, dass die Entscheidung sich auf die persönlichen Belange des Befangenen konzentrieren müsse – was hier „nicht ansatzweise ersichtlich“ sei. Es gehe lediglich um politisches Engagement zur Umsetzung des Bürgerentscheids. Die Stadtverwaltung hat bis zum 1. November Zeit, um Rechtsmittel einzulegen, doch eine Sprecherin bestätigte, dass dies nicht in Betracht gezogen wird. Am 12. November werden die Räte über die Befangenheitsentscheidung und die Sanierung des Schlachthofs neu abstimmen. Sollte der Rat gegen die richterliche Anordnung entscheiden, wird das Regierungspräsidium das letzte Wort haben!