Ein 23-Jähriger wurde vor dem Amtsgericht im Tettnang verurteilt, nachdem er in zwei Chat-Gruppen antisemitische und pornografische Inhalte geteilt hatte. Der Richter bezeichnete die Inhalte als „ekelhaft“ und zeugten von einer beunruhigenden gesellschaftlichen Passivität, da niemand gegen die Volksverhetzung und die Verbreitung solcher Bilder interveniert hatte. Der Angeklagte, der zur Tatzeit minderjährig war, räumte ein, alle Vorwürfe akzeptiert zu haben.
Die Anklage umfasste unter anderem die Verbreitung von Hakenkreuzen, judenfeindlichen Darstellungen, und ein Bild, das die brutale Geschichte Deutschlands herabwürdigt, inklusive Videos, die beleidigende Botschaften gegen Ausländer enthielten. Vor Gericht gestand der Angeklagte, dass die Chats in einer Gruppe von Lehrlingen seiner damaligen Firma active waren. Dennoch fiel ihm das Erinnern an die Motive, die ihn zur Mitgliedschaft in diesen Gruppen bewegten, sichtlich schwer.
Schockierende Inhalte und gesellschaftliches Schweigen
In den besagten Chat-Gruppen kursierten Bilder und Videos, die unter anderem einen „Moslem-Sonderzug nach Dachau“ zeigten und die Inhalte schockierten selbst den Richter. Das Urteil berücksichtigte die Tatsache, dass der Angeklagte seit einigen Jahren keine ähnlichen Vorfälle mehr aufwies. Staatsanwalt Maier forderte eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro, merkte jedoch an, dass der Angeklagte in den letzten Jahren keine weiteren Auffälligkeiten gezeigt habe.
Der Angeklagte schilderte, dass er in einer schwierigen familiären Situation aufgewachsen sei, die sich jedoch in der letzten Zeit verbessert habe. Nach seiner Aussage habe er in der Vergangenheit „viele Dummheiten“ gemacht, was zu seiner jetzigen Einsicht führt. Er sei mittlerweile in einer stabilen Beziehung und plane, auf eine eigene Immobilie zu sparen. Diese Fortschritte wurden von der Jugendgerichtshilfe positiv hervorgehoben.
Die Verteidigung und das Urteil
Sein Verteidiger Gerd Pokrop argumentierte, dass der Angeklagte nicht mehr der gleiche Mensch sei wie zu der Zeit, als er die verurteilten Taten beging. Er stellte in Frage, warum der Fall erst so spät vor Gericht kam, was für den Angeklagten zu einem Nachteil geführt habe. „Juristisch hätte man’s anders machen” können, bemerkte Pokrop.
Das Gericht sprach schließlich ein Urteil von 1500 Euro Geldstrafe sowie Verfahrenskosten aus und betonte in der Urteilsbegründung die Erschreckung darüber, dass niemand in der Chatgruppe interveniert hat. Dies wirft Fragen zur Verantwortung der Gemeinschaft und zur Aufklärungsarbeit in der Gesellschaft auf und ist ein deutliches Zeichen, dass derartige Inhalte nicht toleriert werden können.