Ein merkwürdiger Vorfall hat kürzlich im Amtsgericht Pforzheim für Aufsehen gesorgt. Ein 41-jähriger Angeklagter, der sich nach eigener Aussage während eines Verfahrens bedroht fühlte, rief nach einem Urteil wörtlich die Polizei. Es ist selten, dass jemand im Gerichtssaal die Behörden alarmiert, doch genau das geschah dort am 22. März 2023.
Inmitten der Urteilsbegründung fühlte sich der Angeklagte derart eingeschüchtert von der Lautstärke des Richters, dass er panisch aus dem Saal stürmte. Er benutzte sein Handy und informierte die Polizei, dass er sich in Gefahr befand und Hilfe benötigte. Diese subjektiven Wahrnehmungen des Mannes wurden jedoch von den Gerichtsvertretern nicht nachvollzogen.
Notruf alarmiert Polizei
Das Eintreffen der Polizei mit Blaulicht sorgte für noch größere Verwirrung. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich über den Notruf und dessen Begründung wenig erfreut und beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 20 Euro. Diesen Strafbefehl legte der Angeklagte am 12. Juli 2024 anfechten.
In der Verhandlung zum Missbrauch des Notrufs wies der Staatsanwalt darauf hin, dass der Angeklagte gegen Paragraf 145 des Strafgesetzbuches verstoßen habe, der den absichtlichen oder wissentlichen Missbrauch von Notrufen unter Strafe stellt. Hierbei kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Während der Verhandlung hatte der Angeklagte Schwierigkeiten, sein Verhalten schlüssig zu erklären. Er wiederholte mehrfach, dass sein Handeln nicht absichtlich oder fahrlässig gewesen sei und dass er sich einfach bedroht gefühlt habe. Doch die Richterin Stefane Ambs wies darauf hin, dass es nicht akzeptabel sein könne, bei jedem unguten Gefühl die Polizei zu rufen. Sie warnte, dass ein solches Verhalten die Einsatzkräfte bei echten Notfällen belasten könnte.
Richterliche Einschätzung
Richterin Ambs interpretierte das Übertreiben des Angeklagten auch als Eingeständnis. Dies könne seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl ungültig machen. Im Urteil bekräftigte sie, dass die Notwendigkeit für eine umfangreiche Beweisaufnahme jetzt nicht mehr gegeben sei, da die Reaktion des Angeklagten als überzogen erachtet wurde.
Die Staatsanwaltschaft, die den Vorschlag zur Geldstrafe zuvor unterbreitet hatte, betonte, dass dieser im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit des Angeklagten und dessen bescheidene finanzielle Lage angemessen sei. Das Gericht kam somit offenbar zu dem Schluss, dass das Gefühl der Bedrohung, das der Angeklagte empfand, nicht ausreicht, um den Einsatz der Polizei zu rechtfertigen. Informationen zu diesem Vorfall finden sich auf bnn.de.
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