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Betrunkene Steuerfrau steht vor Gericht: Zweimillionenschaden bei Iffezheim!

Ein spektakulärer Vorfall in der Schifffahrt sorgt für Aufsehen: Die Steuerfrau des Gütermotorschiffs „La Primavera“, die beim Unfall am 11. November 2023 im Zustand der Alkoholisierung handelte, muss sich jetzt vor dem Schifffahrtsgericht in Kehl verantworten. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat offiziell Anklage wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs erhoben, und das Gericht hat diese bereits zur Hauptverhandlung zugelassen.

Wie jezt bekannt wurde, betragen die Schäden, die durch das Rammen eines Schleusentores in Iffezheim verursacht wurden, mehr als zwei Millionen Euro. Laut Aussagen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts in Bonn ersetzt möglicherweise der niederländische Eigner des Frachtschiffes diesen enormen Betrag. Diese Summe entsteht aus der nötigen Reparatur des beschädigten Schleusentors.

Gerichtstermin steht fest

Der Termin für die Hauptverhandlung ist auf Montag, den 25. November, um 9 Uhr festgelegt. Der Direktor des Schifffahrtsgerichts, Nicolas Gethmann, äußerte sich am Freitagmorgen zu dem bevorstehenden Verfahren. Er betonte, dass die Anklage als zulässig bewertet wurde und eine Verurteilung somit realistisch erscheine.

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Die 49-jährige Steuerfrau hat sich im Ausland aufgehalten, muss nun jedoch zum Gerichtstermin erscheinen. Bis zu einem eventuellen Urteil gilt für sie die Unschuldsvermutung, was bedeutet, dass sie bis zur endgültigen Entscheidung als unschuldig betrachtet wird, unabhängig von den Vorwürfen gegen sie.

Bereits vier Stunden nach dem Vorfall wurde bei ihr ein Blutalkoholwert von 0,75 Promille festgestellt, was darauf hindeutet, dass sie alkoholisiert war, als es zu dem Unfall kam. Es bleibt jedoch unklar, wie schwerwiegend die genauen rechtlichen Folgen für sie ausfallen werden, sogar wenn die Anklage von „fahrlässiger Gefährdung“ ausgeht, was weniger schwerwiegend ist als der Vorwurf eines vorsätzlichen Handelns.

Schaden in Millionenhöhe

Der Schaden, der durch den Vorfall an der Schleuse in Iffezheim entstanden ist, wird als außergewöhnlich schwerwiegend eingeschätzt. Die Anklage soll eine zivilrechtliche Klage begleiten, bei der die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Schleusenanlage Schadensersatz für das zerstörte Tor verlangt. Parallel zu diesem Verfahren wird der Weg für die Hauptverhandlung geebnet, die in den kommenden Monaten zu erwarten ist.

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Die Umstände des Vorfalls werfen Fragen zur Sicherheit auf und unterstreichen die Verantwortung von Schiffsführern im Hinblick auf den Umgang mit Alkohol während der Arbeit auf dem Wasser. Die bevorstehenden Gerichtsverhandlungen werden genau beobachtet, da sie möglicherweise Auswirkungen auf zukünftige Richtlinien und Bestimmungen in der Binnenschifffahrt haben könnten.

Für weitere Informationen zu diesem außergewöhnlichen Fall, können Leser die aktuelle Berichterstattung auf bnn.de genießen.

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