Mosbach. Im Neckar-Odenwald-Kreis hat sich für die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle, besser bekannt als IBB-Stelle, eine wichtige Veränderung ergeben. Die Einrichtung war zuvor in der Farbgasse 18 in Mosbach untergebracht, wo sie als Untermieter beim Kinderschutzbund tätig war. Aufgrund des begrenzten Platzes, der sowohl für die IBB-Stelle als auch für den Kinderschutzbund problematisch war, wurde ein Umzug notwendig, um allen Beteiligten eine bessere Nutzung der Räumlichkeiten zu ermöglichen.
Ab sofort ist die IBB-Stelle in neuen Räumen zu finden, und zwar als Untermieter bei der Suchtberatungsstelle in der Ölgasse 5, 74821 Mosbach. Mit dem Standortwechsel geht auch eine Änderung der Telefonnummer einher, die nun auf 06261 6740837 lautet. Diese Umstellung hat jedoch keinen Einfluss auf die Erreichbarkeit der Stelle: Der Telefondienst wird weiterhin regelmäßigerweise durch das Team im Wechsel abgedeckt. Ein Anrufbeantworter steht rund um die Uhr zur Verfügung, sodass Hilfesuchende zeitnah von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin zurückgerufen werden. Außerdem kann jederzeit eine Kontaktaufnahme über die Email-Adresse kontakt@ibb-nok.de erfolgen.
Die Rolle der IBB-Stelle
Die IBB-Stelle fungiert als wichtige Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige. Das kompetente Team besteht aus mehreren Fachleuten, die unterschiedliche Perspektiven in die Beratung einbringen. So sind unter den Mitarbeitenden unter anderem Personen mit eigener Psychiatrieerfahrung und Angehörige von Personen mit psychischen Erkrankungen. Diese Vielfalt an Erfahrungen ermöglicht eine umfassende und differenzierte Beratung, die den Bedürfnissen der Hilfesuchenden besser gerecht wird.
Die professionellen Mitarbeiter der IBB-Stelle bieten Informationen über wohnortnahe Versorgungsmöglichkeiten sowie individuelle Unterstützungsangebote. Bei konkreten Anliegen setzt das Team alles daran, eine Lösung für die Probleme der Ratsuchenden zu finden. Zusätzlich sind die Beratungen kostenlos und die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht, was ein hohes Maß an Vertraulichkeit garantiert. Die Arbeit der IBB-Stelle ist durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) geregelt, das 2015 in Baden-Württemberg in Kraft trat.
Es ist zu beachten, dass die IBB-Stelle keine rechtliche Beratung bieten kann, jedoch bietet sie wertvolle Informationen und Unterstützung im Bereich psychischer Gesundheit. Für eine ausführlichere Ansicht ihrer Dienstleistungen sind weitere Informationen auf der Webseite des Neckar-Odenwald-Kreises unter der Rubrik "Beratungsstellen" zu finden, www.neckar-odenwald-kreis.de.
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