Ein Skandal in Mannheim: Die Staatsanwaltschaft gewährt anderen Medien exklusive Einblicke in Razzien, während das Neckarstadtblog mit einer Mauer des Schweigens konfrontiert wird! Am 24. September durchsuchte die Bundespolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft mehrere Objekte in Mannheim und Umgebung, doch während die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und der Südwestrundfunk (SWR) mit detaillierten Informationen und Zugang zu Einsatzorten belohnt wurden, blieb das Neckarstadtblog außen vor. Die Journalisten des Neckarstadtblogs erhielten nicht einmal die Nennung von Stadtteilen, während andere Medien mit klaren Adressen und Bildmaterial versorgt wurden.
Ungleichbehandlung der Medien
Am 9. Oktober stellte das Neckarstadtblog eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft, um Informationen über die Razzien und die Anzahl der Festnahmen zu erhalten. Die Antwort? Vage und unzureichend! „Sämtliche derzeit kommunizierbaren Informationen sind in der Pressemitteilung enthalten“, hieß es. Doch der SWR und andere Medien hatten bereits zuvor konkrete Einsatzorte erfahren und konnten vor Ort berichten. Screenshots aus dem SWR-Beitrag zeigen sogar, dass Adressen von Beschuldigten deutlich erkennbar waren – eine Information, die das Neckarstadtblog vergeblich anfragte. Ein Fotojournalist, der zufällig vor Ort war, erhielt von der Bundespolizei direkt Auskunft über die Razzien und die Einsatzorte.
Die Staatsanwaltschaft rechtfertigt ihre Geheimniskrämerei mit dem Schutz der Identität der Beschuldigten. Doch während das Neckarstadtblog im Dunkeln tappt, dürfen andere Medien mit spezifischen Informationen und Bildern agieren. Diese ungleiche Behandlung wirft ernsthafte Fragen über die Neutralität der Staatsanwaltschaft auf. Das Prinzip der Pressefreiheit, verankert in Artikel 5 des Grundgesetzes, wird hier mit Füßen getreten! Die Behörde muss sich dringend fragen lassen, warum sie einem Medium den Zugang zu Informationen verwehrt, während andere bevorzugt behandelt werden.
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