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Insolvenz der CB Camper Base: Was Käufer jetzt wissen müssen!

Am 1. Oktober 2024 wurde am Amtsgericht Waldshut-Tiengen das Insolvenzverfahren über die CB Camper Base Lörrach GmbH eröffnet. Diese Entscheidung folgte der vorherigen Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, das durch das gleiche Gericht angeordnet wurde. Ziel der Eröffnung ist es, die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens zu regeln, das möglicherweise in Schwierigkeiten geraten ist, wie es auch bei der CB Camper Base Rhein-Main GmbH der Fall war.

Wichtig zu beachten ist, dass das Insolvenzverfahren mit einer Anzeige der sogenannten Masseunzulänglichkeit einhergeht. Das bedeutet, dass zwar die Kosten für die Durchführung des Verfahrens zumindest teilweise abgedeckt sind, jedoch den verbleibenden Gläubigern voraussichtlich keine Zahlungen zukommen werden. Dies stellt eine besorgniserregende Situation für die Käufer von Wohnmobilen dar, die bereits Anzahlungen geleistet haben, aber möglicherweise leer ausgehen.

Relevanz der Insolvenz

Für KäuferInnen, die einen Teil des Kaufpreises für ihre Wohnmobile bereits gezahlt haben, bedeutet diese Situation, dass sie möglicherweise keine Fahrzeuge erhalten werden. Sollte der Insolvenzverwalter beschließen, die Verträge nicht zu erfüllen, können die Käufer ihre Ansprüche in der sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass es zuzahlungen kommen wird, da auch die bevorrechtigten Gläubiger wohl leer ausgehen werden.

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Die Gläubiger haben jedoch bis zum 15. November 2024 Zeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich geltend zu machen. In diesem Zusammenhang findet auch eine wichtige Gläubigerversammlung am 8. November 2024 statt. Bei diesem Treffen haben Gläubiger die Gelegenheit, Fragen an den Insolvenzverwalter zu richten und sich über die Situation des Unternehmens zu informieren.

Handlungsmöglichkeiten für Käufer

Die Vorgehensweise für Käufer hängt stark davon ab, ob sie den Kaufpreis vollständig oder nur teilweise bezahlt haben. Im Falle einer teilweisen Zahlung hat der Insolvenzverwalter die Option, die Verträge zu erfüllen oder nicht. In letzterem Fall müssen Käufer ihre Rückzahlungsansprüche zur Insolvenztabelle anmelden.

Falls Käufer den Preis bereits vollständig gezahlt haben, stehen sie besser da, denn in diesem Fall müsste der Insolvenzverwalter in der Regel die Verträge erfüllen. Es bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich möglich sein wird. Käufer können den Verwalter auffordern, eine Entscheidung über die Erfüllung der Verträge zu treffen, um Gewissheit über den weiteren Verlauf ihrer Ansprüche zu bekommen.

Angesichts der bereits angezeigten Masseunzulänglichkeit sollten Käufer auch erwägen, alternative Wege zu prüfen, um mögliche Rückzahlungen zu erhalten. Hier könnten Ansprüche gegen die Geschäftsführung des Unternehmens relevant sein, falls es um den Abschluss von Kaufverträgen geht, die unter den gegebenen Umständen nicht sinnvoll waren.

Zusammenfassend ist die Situation für die Gläubiger und Käufer der CB Camper Base Lörrach GmbH ernst. Während das Insolvenzverfahren nun eröffnet ist, bleibt ungewiss, ob und in welchem Umfang die Gläubiger letztlich befriedigt werden können. Käufer von Fahrzeugen, die sich in dieser Lage befinden oder Fragen zu ihren Verträgen haben, sind eingeladen, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Quelle/Referenz
anwalt.de

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