In einem schockierenden Fall von Steuerhinterziehung in Freiburg wurde ein 39-jähriger Betreiber eines Imbissrestaurants verurteilt, weil er seinen Angestellten Arbeitsentgelt vorenthalten hat. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro für den Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Löhnen in 37 Fällen. Doch das ist nicht alles: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach deckte auf, dass er in Wirklichkeit viel mehr Mitarbeiter beschäftigt hatte, als er den Sozialkassen mitteilte.
Bei einer verdachtslosen Kontrolle stießen die Zollbeamten auf erstaunliche Unstimmigkeiten. Sie fanden heraus, dass die Aufzeichnungen des Betreibers nicht die tatsächliche Personalsituation widerspiegelten. In geheimen Machenschaften zahlte der Gastronom Löhne für nicht erfasste Arbeitsstunden schwarz aus und meldete die Pflichtbeiträge an die Sozialversicherungen in einer lächerlich niedrigen Höhe. Im Laufe der Ermittlungen kam ans Licht, dass mehr als 68.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen unrechtmäßig einbehalten wurden!
Verurteilung und Folgen
Die Folgen dieser kriminellen Machenschaften sind dramatisch: Neben der Geldstrafe muss der verurteilte Gastronom nun auch die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Dies könnte ihn teuer zu stehen kommen und Fragen aufwerfen über die Integrität seines Geschäfts. Die Behörden sind alarmiert und zeigen mit diesem Fall deutlich, dass solche illegalen Aktivitäten nicht ungestraft bleiben!
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