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Rechtsextremist Sellner trotz Einreisesperre in der Schweiz festgenommen!

Am Samstag wurde der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner in Kreuzlingen im Kanton Thurgau festgenommen. Dies geschah, während er versuchte, trotz einer bestehenden Einreisesperre in die Schweiz zu gelangen. Die Kantonspolizei Thurgau nahm ihn nach dem Grenzübertritt bei Konstanz in Gewahrsam und brachte ihn zu einem Polizeiposten.

Sellner, der in den sozialen Medien auf sich aufmerksam macht, hatte ursprünglich vor, an einem geheimen Ort im Kanton Zürich einen Vortrag zu halten. Allerdings hatte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) bereits am 11. Oktober eine Einreisesperre gegen ihn erlassen, die bis zum 27. Oktober gültig ist.

Hintergründe zur Einreisesperre

Die Einreisesperre wurde verhängt, nachdem Sellner und die rechtsextreme Gruppierung «Junge Tat» versucht hatten, eine Veranstaltung im Kanton Aargau abzuhalten, die im März abgebrochen werden musste. Damals erteilte die Kantonspolizei Aargau Sellner eine befristete Wegweisung aus dem Gebiet.

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Seine umstrittenen Ansichten, die sich auch in seinem Buch «Remigration – ein Vorschlag» widerspiegeln, sammeln seit geraumer Zeit Aufmerksamkeit. Darin fordert Sellner die Ausweisung von Personen mit ausländischen Wurzeln aus Deutschland und anderen europäischen Ländern. Er zielt dabei nicht nur auf kriminelle Ausländer, sondern auch auf «nicht assimilierte Staatsbürger», was in Deutschland zu einer Vielzahl von Protesten geführt hat.

In einem weiteren Vorfall, der ebenfalls kürzlich für Aufregung sorgte, entkam Sellner der Polizei in Neu-Ulm, als es während seines Vortrags zu einem Einsatz kam. Die Beamten erreichten den Veranstaltungsort zwar, dennoch gelang es Sellner, rechtzeitig zu verschwinden.

Legal betrachtet hat Sellner gegen die Einreisesperre vorgegangen. Ein Gericht entschied, dass diese bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht vollzogen werden darf. Allerdings hat Sellner auch gegen die rechtlichen Maßnahmen in der Schweiz rechtliche Schritte angekündigt. Gemäß der verfügten Anordnung des Fedpol hat eine Beschwerde jedoch keine aufschiebende Wirkung, sodass Sellner bei einem Verstoß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen muss.

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Die Entwicklungen rund um Sellner und seine Veranstaltungen bleiben weiterhin unter Beobachtung. Die Reaktionen auf seine Aktivitäten, sowohl in Österreich als auch in Deutschland, haben bereits eine Welle der Empörung ausgelöst und werden voraussichtlich auch zukünftig zu Diskussionen führen.

Quelle/Referenz
swissinfo.ch

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