Tuttlingen - Ein dramatisch geladenes Wochenende für die Bundespolizei! Am Sonntagabend, den 27. Oktober 2024, tappte ein 25-jähriger afghanischer Staatsangehöriger ins Netz der Ordnungshüter am Bahnhof Tuttlingen. Diese Festnahme hatte es in sich, denn gegen den Mann war ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Rottweil ausgestellt!
Bei der Routinekontrolle entblätterte sich die ganze Geschichte. Der junge Mann, der im Frühjahr dieses Jahres wegen Sachbeschädigung verurteilt wurde, hatte seiner Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro nicht nachkommen können – und das blieb ihm jetzt teuer! So musste er noch in derselben Nacht fristlos seine Haftstrafe antreten. Doch das war noch nicht alles: Er befand sich nach Informationen der Bundespolizei auch unerlaubt im Bundesgebiet. Ein neuer Fall, der die deutsche Justiz erneut auf den Prüfstand stellt!
Doppelt hält besser!
Das Vorgehen der Bundespolizeiinspektion Konstanz war klar und sachlich: Nicht nur die festgestellte Haftstrafe brachte den Mann hinter Gitter, sondern auch die Einleitung eines neuen Strafverfahrens wegen seines unerlaubten Aufenthalts in Deutschland. Die Situation zeigt eindringlich, wie stringent die Behörden gegen illegalen Aufenthalt vorgehen und welche Konsequenzen auf diejenigen zukommen, die sich nicht an die Gesetze halten. Auf die Strafe folgt die Wahrheit – und die lautet: Gesetzesbrecher haben bei der Polizei nichts verloren!
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